Hallo Leser,
ich suche einen Paragraphen (evtl. im WpHG oder Jugendschutzgesetz), der es Börsenkommissionären (z.B. Banken) verbietet, Minderjährigen auch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten hochspekulative Wertpapiere (Aktien der Risikoklasse 5) zu verkaufen.
Wer kann mir weiterhelfen?
Netten Gruß und Danke für jede Bemühung
Desperado