Wertpapierhandel

Guten Tag,

bitte lesen Sie der Einfachheit halber zuerst den zitierten Text, danach stelle ich meine Frage.

Beginn Zitat:

Anschreiben der Bank:

Wir bitten um Ihre Weisung über die Verwendung der Bezugsrechte bis spätestens 30.07.2009.
Hierzu können Sie gerne beigefügte Rückantwort verwenden.
„Sollten Sie uns bis zu diesem Termin keine Weisung erteilt haben, halten wir uns mangels Weisung für ermächtigt, Ihre Bezugsrechte gemäß den Produktbezogenen Geschäftsbedingungen / Trading Nr. 15.1 für Ihre Rechnung bestmöglich zu verkaufen bzw. zu verwerten.“


Auszüge der Rückantwort

Bezugsangebot der RHÖN-KLINIKUM AG
Mein/unser Depotbestand STK 60 Bezugsrechte WKN A0Z1MH
Meine/unsere Bezugsrechte sollen wie nachstehend verwendet werden:

Kauf 0 Bezugsrechte
[]
Bezug 20 RHOEN-KLINIKUM

Verkauf 0 Bezugsrechte
[]
Bezug 20 RHOEN-KLINIKUM

[] Verkauf aller Bezugsrechte bestmöglich

[] unter Ankauf der erforderlichen Bezugsrechte
Bezug ----------------------- RHOEN-KLINIKUM

Zitat Ende

Ich gehe mal davon aus, dass der Inhalt des zitierten Textes keine Überraschung für Sie war. Hier also meine Frage: Worin besteht denn der inhaltliche Unterschied zwischen dem in Anführrungszeichen gesetzten Text oben und der Zeile:
[] Verkauf aller Bezugsrechte bestmöglich ?
Ich sehe keinen, aber zur Sicherheit und wieso, wshalb, warum, usw., frage ich halt besser hier.

Falls es Sie interessieren sollte…der Bezugspreis beträgt 13,30 € p.St. und für 15,01 € hatte ich gekauft.

Viele Grüße,
Alex

Hallo, Alex!

Der Unterschied ist eigentlich nur der zeitliche: Wenn Sie den Auftrag zum Verkauf der Bezugsrechte jetzt via Formular erteilen, werden sie sofort verkauft. Wenn Sie sich nicht melden, werden die Rechte am letzten Tag, an dem sie an der Börse gehandelt werden, verkauft.

Das tun natürlich alle anderen Banken auch am letzten Handelstag - daher kommt es da zu den größten Umsätzen, und wenn sich nicht viele Käufer finden ist am letzten Handelstag das Risiko am größten, die Rechte an der Börse nicht loszuwerden. Dann verfallen sie, wenn Sie sie nicht zum Bezug nutzen, wertlos.

Außerdem schwankt natürlich die Bewertung des Bezugsrechts mit dem Preis der Aktie mit (mit einem Hebel, der dem Bezugsverhältnis entspricht). Daher hängt vom Zeitpunkt des Verkaufs auch ab, welchen Kurs Sie dafür bekommen.

Noch ein Hinweis nebenbei: achten Sie auf die Spesen. Praktisch alle Banken berechnen für Käufe aus Kapitalerhöhungen normale Kauf-(Mindest-)Spesen. Wenn Sie 20 Aktien zu 13,30 kaufen, macht das 266 EUR aus. Manche Banken haben 30 EUR Mindestspesen pro Kaufauftrag, das macht schon mehr als 10% des Gegenwerts aus und ruiniert nicht selten die Rendite…

Ich hoffe, geholfen zu haben.
Liebe Grüße!
Peter

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Mensch, klasse Peter!!:smile:)))))) Superdank für die schnelle und äußerst informative Antwort! Werd ich mir gleich abspeichern. Dir noch einen besonders schönen Sonntag… LG - Alex

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Ich sehe da auch keinen inhaltlichen Unterschied.

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