Wertpapierorder

Wenn ich Aktien ordere an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Kurs und dieser Kurs wird nicht erreicht d.h. die betreffenden Aktien werden nichrt gekauft warum muß ich dann aber trotzdem die 15 DM bezahlen? Ist das Rechtens - es wurde ja keine Leistung erbracht in diesem Sinne.

Limitgebühren
Hi,

das Problem nicht zuletzt seit den vielen nicht ausgeführten Zeichnungsaufträgen der Jahre 1998-2000 heiß diskutiert. Die aktuelle Rechtsprechung, wenn es denn eine gibt, kenne ich nicht, allein schon, weil ich derartige Gebühren nicht zahlen muß.

Ich würde Dir empfehlen, erstmal mit Deinen Bankmenschen zwecks Erstattung/Reduzierung der Gebühren zu sprechen und Dir dann bei abschlägiger Auskunft eine neue Bank zu suchen, wenn Dich das Problem hinreichend wurmt.

Eine Leistung wurde im übrigen natürlich schon erbracht: Die Oredr wurde auf irgendeinem Weg (online oder durch einen Mitarbeiter) in das EDV-System der Bank eingegeben.

Wie gesagt, die Sache ist umstritten. Vielleicht hat jemand anders noch einschlägige Urteile oder Hinweise parat.

Gruß
Christian

Wenn ich Aktien ordere an einem bestimmten Tag zu einem
bestimmten Kurs und dieser Kurs wird nicht erreicht d.h. die
betreffenden Aktien werden nichrt gekauft warum muß ich dann
aber trotzdem die 15 DM bezahlen? Ist das Rechtens - es wurde
ja keine Leistung erbracht in diesem Sinne.

Limitgebühren sind zulässig, Zeichnungsentgelte nicht (Entgelt das bei einer Nichtzuteilung bei einer Neuemission fällig wird).

So läßt sich das ganze erst mal zusammenfassen.

Rechtfertigen lassen sich die Gebühren über die Bearbeitung des Auftrags und der Limitüberwachung (auch wenn diese wohl nicht manuell erfolgt).

mfg Ivo