Hallo,
ich hab 2 Fragen, die wahrscheinlich eher die rechtliche Seite betreffen.
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Wird der Wert eines Firmennotebooks positiv/ negativ durch die darauf enthaltenen Daten beeinflusst, oder zählt in einem Haftpflichschadensfall der Zeitwert rsp. die Höhe der Reparaturkosten?
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Kann gegen den Verursacher eines Displayschadens, bei dem das Display komplett unbrauchbar wird, einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, weil das Firmennotebook nicht mehr im Außendienst zweckgemäß genutzt werden kann?
Vielen Dank
Andy
Hallo,
gehts hier um die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber? Was versicherungsmäßiges? Alles beides?
Was haben die Daten mit dem kaputten Display zu tun? Die gehen doch durch den Displayschaden nicht verloren(?)
MfG
- Wird der Wert eines Firmennotebooks positiv/ negativ durch
die darauf enthaltenen Daten beeinflusst, oder zählt in einem
Meines Erachtens gar nicht. Evt. gehören die Kosten der Wiederherstellung der Daten in den Schadensumfang. Andererseits ist die Festplatte nicht automatisch unbrauchbar, wenn das Display kaputt ist, diese Frage stellt sich also wahrscheinlich gar nicht.
Haftpflichschadensfall der Zeitwert rsp. die Höhe der
Reparaturkosten?
Bei Haftpflicht immer Zeitwert, ggf. Reparatur !
Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, weil das
Firmennotebook nicht mehr im Außendienst zweckgemäß genutzt
werden kann?
Wenn Du so etwas ähnliches wie Verdienstausfall meinst, wohl kaum. Reparatur oder Ersatz des Gerätes und direkt in Verbindung damit entstandene Kosten kann man geltend machen.