Es geht um einen Fernsehsessel, der bei einer Feier zu schaden gekommen ist. Und zwar ist eines der Beine abgebrochen, als ein „Freund“(ca. 110kg schwerer Kerl) dort drinnen saß und mich Ärgern wollte. Nun soll ich Schadensersatz leisten, obwohl ich nicht Schuld war.
Nun zu meiner Frage, wie hoch ist der Wertverfall bei sollchen Sessel’n, da ich meine Beteiligung von 50€ senken möchte bzw nicht einsehe. Außerdem, wüsste ich gerne noch, wie er in einem sollchen fall, gegen mich vorgehen könnte.
Schadenersatz hat nur der Verursacher zu leisten, das ist doch klar.
Eine Formel zum Wertverlust gibt es bei sowas nicht.
Es wird einfach geschaut, was so ein Teil gebraucht wert ist.
wenn es nicht Ihre Schuld war, müssen sie theoretisch auch nichts bezahlen. Haben sie Zeugen? Wenn ja, können sie diese im Fall einer Strafanzeige aussagen lassen.
Falls sie keine Zeugen haben, ist auch noch nichts verloren. Im schlimmsten Fall kommt ein Gutachter und begutachtet den Schaden. Dieser müsste zu einem klaren Ergebnis kommen.
Nun zum Wertverfall:
So weit ich weiß, verliert ein Sessel genauso wie ein Auto 20% des Wertes in einem Jahr. Ich zitiere von focus.de: Der durchschnittliche Wertverlust über alle Pkw-Klassen hinweg beträgt bei einer Jahresfahrleistung von 15 000 Kilometern im ersten Jahr nach der Neuzulassung 24,2 Prozent. In den folgenden Jahren sind es jeweils nur rund fünf bis sechs Prozent.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Sollten sie noch Fragen haben, können sie sich gerne melden.
Hallo erst mal!
Nun ist eigentlich einfach… Sofern der Schuldner eine Haftpflichtversicherung hat … Die zahlt, sofern nicht extra zerstört wurde diesen Schaden.
Sollte keine Haftpflichtversicherung vorhanden sein und eine Reparatur nicht möglich ist würde ich für eine preisermittlung bei z.B. Ebay vergleichbare Stühle suche um den Wert zu ermitteln. Dieses mache Versicherungen auch durchaus.
Gruß von mir!
Hallo es gibt hier eine Formel mit welcher der Wertverfall berechnet werden kann. Diese ist mir jedoch nicht geläufig. Die Frage ist auch wie alt der Sessel ist etc. Es sollte hier auf keinem Fall vom Neuwert ausgegangen werden. Im Schlimmsten Fall könnte eine SchadenersatzKlage folgen. Aber es gibt hier sichert Rechtsexperten die doch da besser beraten können.
bei möbeln hast du i. d. r. einen sehr großen und schnellen wertverfall.
in deinem fall kommt´s drauf an, was für ein besonderer sessel das war (erbstück? antik? designerstuhl? …).
generell kann gegen dich m. e. keiner vorgehen - denn du hast den schaden ja nicht verursacht. zahlungspflichtig ist derjenige, der sich in den sessel gesetzt hat. wenn dieser eine haftpflichtversicherung hat, dann sollte das ganze generell eher kein problem sein.
das ist eine rein juristische Frage, über die im Streitfall ein Richter zu entscheiden hat.
Die Nutzungsdauer bei Möbeln ist - je nach Qualität und Nutzung - sehr unterschiedlich und kann zwischen 1 und 100 Jahren oder mehr schwanken. Wie alt ist der Sessel, in welchem Zustand war er vor der Beschädigung etc.?
Ansonsten wird so etwas über eine Haftpflichtversicherung geregelt. Dabei ist die Versicherungsbedingung des jeweiligen Versicherers zu beachten.