Wertverlust/Instandhaltungsrückstau Richtwerte?

Hallo,
mal angenommen ein Haus wird zwangsversteigert, dann wird ja erstmal ein Gutachten erstellt und bis zum Termin kann schon mal ein Jahr oder mehr vergehen. Der Alteigentümer hat ja meist kein Interesse und keine (finanziellen) Möglichkeiten mehr noch alles Instand zu halten, wird also nur noch das Allernötigste machen, wenn es bewohnt ist oder gar nichts mehr, wenn es ohnehin leersteht.
Gibt es da Richtwerte, wie hoch der Rückstau in so einem Fall pro Jahr ist (wenn von mir aus im Gutachten noch alles in einem normalen Zustand war)? Ein Haus, in dem es ein Jahr lang nichts zu tun gegeben hätte, ist mir noch nicht begegnet und geringer werden die Mängel von selbst auch selten.

Cu Rene

Hallo,
in einm Jahr kann auch mal gar nichts kaputtgehen, ist eher Zufall.
In Gutachten wird oft die Miete als Anhaltspunkt fuer Reparaturen herangezogen, beispielsweise 10,5 oder 11 Mieten sind Einnahmen, der Rest geht (statistisch) in Erhaltungsaufwendungen.
Gruss Helmut

Gibt es da Richtwerte, wie hoch der Rückstau in so einem Fall
pro Jahr ist (wenn von mir aus im Gutachten noch alles in
einem normalen Zustand war)?

Die kann es nicht geben. Denn der „Verfall“ hängt u.a. vom Baujahr, von der Bauqualität und vom Zeitraum, währenddessen nicht Insatndgehalten wurde ab.