Hallo, ich habe folgende frage zu der ich leider nicht wirklich was gefunden habe. Habe letztens im fernsehen einen Bericht gesehen, indem kam das man, wenn man sein Dienstwagen nicht oft privat nutzt(zB 200km im Monat und natürlich mit Genehmigung des Arbeitgebers) nicht unbedingt den vollen Wertvorteil des Autos( also der 1% des Originalwertes des Autos) sich auf seinem Lohn bzw Gehalt zuschlagen lasses muss. Sondern man kann auch nur nach den Kilometern dies angeben. Stimmt das, bzw. wo finde ich etwas dazu. Klingt sichelrich etwas verwirrend aber einfacher habe ich es nicht hinbekommen:wink: bei weiteren Fragen meldet euch:wink:
dankeschön