Wertzuwachs von geerbten Immobilien im Beitrittsge

Hallo, liebes Forum,
ein Erbe von Immobilien im Beitrittsgebiet, deren Wert durch die lange Bearbeitungszeit der Erbangelegenheit von praktisch 0 auf 180T€ angestiegen ist, sucht Hilfe. Da eine Nachlassspaltung vorgenommen werden muss (Erblasserin ist 1989 in FF/M verstorben und hat auf einer dortigen Bank Bargeld und in der DDR 2 Grundstücke an 6 Erben vererbt), ist das ZGB der DDR mit 70% Steuer anzuwenden, was der Erbe als zu hoch ansieht.
Wer kann helfen/Tipps geben?
Vielen Dank im Voraus.
Mfg
willi349

Hallo,

ein Erbe von Immobilien im Beitrittsgebiet, deren Wert durch die lange Bearbeitungszeit der Erbangelegenheit von praktisch 0 auf 180T€ angestiegen ist, sucht Hilfe. Da eine Nachlassspaltung vorgenommen werden muss (Erblasserin ist 1989 in FF/M verstorben und hat auf einer dortigen Bank Bargeld und in der DDR 2 Grundstücke an 6 Erben vererbt), ist das ZGB der DDR mit 70% Steuer anzuwenden, was der Erbe als zu hoch ansieht.

Naja, wenn das relevant wäre, würden wohl dieses Argument auch heute noch viele Steuerpflichtige vorbringen ;o) Und auch wenn man heute etwas im Ausland erbt, muss man wohl oder übel, die dort gültigen Gesetze hinnehmen.
Zum Fall soviel vorneweg: Auch die DDR hatte ein Erbschaftssteuer- und ein Bewertungsgesetz, was dann im Zweifelsfalle für solche Fragen im Jahr 1989 auch anwendbar war. Im ZGB können bestenfalls solche Dinge wie gesetzliche Erbfolge usw. geregelt gewesen sein.
Solche Fälle gab es natürlich mehr als genug und sind auch durch alle Instanzen gelaufen. Hier mal ein Urteil des BFH zum Thema: http://lexetius.com/2001,922
Demnach werden wohl 70% nicht als unangemessen hoch angesehen und es wird im Grunde gesagt, dass das Erbschaftssteuerrecht der DDR für solche Fälle anwendbar ist und bleibt. Fraglich bliebe jetzt noch, ob dann nicht auch die Bewertung zum Zeitpunkt 1989 erfolgen müßte, womit dann auch die Steuer von 70% auf diesem Betrag angesetzt würde. Der Wertzuwachs seit diesem Zeitpunkt wäre dann wohl für die Erbschaftssteuer nicht interessant. Im Zweifel muss man mit einem solchen Bescheid zu einem Steuerberater gehen, der sich mit solch speziellen Dingen auskennt.

Grüße

Hallo,
vielen Dank für die Antwort, allerdings muss eine Korrektur in der Anfrage vorgenommen werden: Dem Erbe ist die Höhe von 70% des Erbes bewusst, es geht ihm aber um den Ausgangswert zur Ermittlung der Erbschaftssteuer. Das BGH-Urteil bezieht sich auf ein hohes Bankguthaben in DDR-Mark, in dem angefragten sind aber Immobilien durch politische und wirtschaftliche Veränderungen im Beitrittsgebiet immens im Wert gesteigert worden. Eine um 22 Jahre verspätete Bewertung der Immobilinen nach DDR-Recht ist jetzt wohl kaum noch möglich und machbar. Grund für die Verzögerung sind 12 Jahre Erbenermittlung und weitere 8 Jahre Entscheidungsfindung durch das Amt für offene Vermögensfragen im Landkreis.
Dennoch nochmals Danke!
Grüße
willi349