Weshalb hat man kein Anspruch auf Rente unter 17 ?

Angenommen, ein Rentenversicherungsbescheid bezieht sich nur auf die Jahre ab dem 17.ten Lebensjahr, die Arbeitstätigkeit jedoch begann schon ein Jahr zuvor und somit wären Teile einer Ausbildung mit inbegriffen, eine Ausbildung würde aber schon mit dem 16.ten Lebensjahr angefangen haben, sodass der Arbeitnehmer(Auszubildende) ein „unangerechnetes“ Jahr in Kauf nehmen würde, wäre das wiederrechtlich, oder angemessen?

Ausbildung mit inbegriffen, eine Ausbildung würde aber schon
mit dem 16.ten Lebensjahr angefangen haben, sodass der
Arbeitnehmer(Auszubildende) ein „unangerechnetes“ Jahr in Kauf
nehmen würde, wäre das wiederrechtlich, oder angemessen?

Wenn die Person Auszubildender war, also ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hatte, muß dieses Jahr angerechnet werden. Das läßt sich einfach erreichen, ein Antrag auf Kontenklärung bei der DRV reicht.

Hallo, auf jeden Fall muß man m.W. eine Versicherungszeit von
5 Jahren nachweisen, um eine Rente zu erhalten. Gruß