Servus,
ich glaube kaum, dass hier steuerliche Aspekte eine Rolle spielen.
Ein relativer Vorteil eines Vereins kann sich ergeben, wenn so eine Struktur mit dünner Kapitalausstattung versehen und gleichzeitig wirtschaftlich eher ein Anhängsel der einzelnen Beteiligten ist und man die Möglichkeit offen halten will, bei formaler Überschuldung weiter arbeiten zu können, ohne dass das lästige Folgen vor allem für den Geschäftsführer hat, ausführliche Patronatserklärungen erfordert etc.
Ein anderer relativer Vorteil kann darin bestehen, dass an die Bücher und Abschlüsse eines eV im Vergleich zu z.B. einer Genossenschaft, einer GmbH oder einer AG formal zwar die gleichen, faktisch aber weniger strikte Anforderungen gestellt werden (und man auch nicht ständig den Wirtschaftsprüfer im Haus hat), so dass die ihrer Natur nach nicht besonders genau bewertbaren Verpflichtungen für ausstehende Rabattzahlungen nicht so ganz präzise formuliert werden müssen, andererseits auch im Umlaufvermögen ein bissel Spielraum da ist, was die Bewertung des Bestandes an eingesammelten Kundendaten betrifft.
Die Abwicklung von Geschäften im Innenverhältnis zwischen dem eV und seinen Mitgliedern kann eine Rolle spielen.
Auch die Struktur der Leitung eines eV und der Organe, mit denen die Mitglieder seine Geschicke bestimmen, kann ihn im Vergleich zur Kapitalgesellschaft interessant machen.
Aber das ist alles spekulativ, und sicherlich nicht erschöpfend.
Schöne Grüße
MM