Weshalb plötzlich Einkommenssteuervorauszahlung?

Hallo,
meine Frau und ich sind zusammen veranlagt und haben noch nie eine Vorauszahlung leisten müssen. Ich bin nicht arbeitstätig und erhalte eine BU-Rente.

Bis einschließlich Bescheid 2008 haben wir immer Geld vom FA zurück bekommen.
Mit Bescheid 2009 mussten wir 400,- dem FA zurück erstatten.
Mit Bescheid 2010 haben wir wieder etwas zurück bekommen.

Jetzt sollen wir für Einkommensteuer 2012, 2013 und weitere Jahre etwas über 100,-€ voraus zahlen.

Im Jahr 2009 habe ich rückwirkend auf mehrere Jahre eine größere Summe meiner BU-Rente ausbezahlt bekommen.
Im Jahr 2010 habe ich noch einmal einmalig eine größere Summe aus meiner BU-Rente ausbezahlt bekommen.

2011 und alle Folgejahre erhalte ich lediglich eine BU-Rente von ca. 2650,-€ Jährlich.

Kann es sein, dass durch die einmalige BU-Rückzahlung und -Auszahlung im Jahr 2009 und 2010 Das Finanzamt davon ausgeht, dass ich auch in 2011 und 2012 usw. so viel Einnahmen durch meine BU-Rente habe. Dies wäre aber definitiv falsch da ich leider nur noch jährlich ca. 2650,-€ erhalten werde.

Mache ich da einen Denkfehler, oder sollte ich besser beim FA Widerspruch mit o.a. Erklärung einreichen?

Herzliche Grüße
Rocky

hallo,

wenn keine anderen umstände für eine ekst-vorauszahlung (gewerbe, selbständigkeit, freiberufler o.ä.) sprechen, liegt die vermutung nahe, daß die zweimalig hohen beträge der buz der anlaß dafür sind. mein tipp:

  1. beim fa nach dem grund der ekst-vorauszahlung fragen
  2. widerpsruch einlegen mit der genannten begründung und einer bestätigung der leistenden versicherung, daß nur diese beiden jahre von einer hohen zahlung betroffen waren

saludos, borito

Hallo borito,

danke für Deinen Hinweis. Ich werde das genauso machen wie von Dir vorgeschlagen.
Die Schreiben die ich von der BU-Versicherung dem FA vorgelegt habe zeigten nur die Jahresgesamtsumme inkl. der Sonderzahlungen an und nicht die eigentliche kleine BU-Rente. Ich habe aber bereits 3 Kontoauszüge für 2011, wo das FA die normale 1/4 jährlich ausgezahlte BU-Rente erkennen kann. Die werde ich meinem Widerspruch und der Erklärung anhängen. Vielleicht reicht das schon.

Schönes Wochenende
Rocky

Hallo Rocky08,
das Einkommensteuerrecht in Deutschland ist leider so kompliziert, dass man deine Frage - ohne (wegen viel zu weniger detallierten Angaben/Beträge) wild zu spekulieren - nicht beantworten kann.

Zur Beantwortung deiner Frage muss man für jedes fraglich Steuerjahr eine komplette Steuerberatung und Einkommensteuererklärung machen.

Ver.di - Mitglieder z.B. erhalten eine (mit ihrem korrekten Mitgliedsbeitrag abgegoltene) kostenfreie Lohnsteuerberatung incl. Erstellung der Einkommensteuererklärung. Auch die Prüfung, Vorbereitung und Formulierung von Einsprüchen gehören dazu.
Bei anderen Gewerkschaften könnte das ähnlich sein.


Deine Vermutung, dass das Finanzamt angesichts „geballter Einkünfte“ in der Vergangenheit für die Zukunft von zu hohen Einkünften ausgeht könnte richtig sein. Falsche Prognosen zukünftiger Einkünfte muss der Steuerpflichtige mit Belegen widerlegen.

Ein termingerechter Einspruch (innerhalb von 4 Wochen nach Zugang) gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid könnte sinnvoll sein.
Mit aussagefähigen Belegen wird eine zu hohe Einkommensteuervorauszahlung angepasst.

Hallo Rocky,

Du machst in der Tat keinen Denkfehler.
Und wenn Du dem Finanzamt das so schreibst, dann nehmen die diese Festsetzung der Vorauszahlung auch zurück. Das dürfte überhaupt kein Problem sein.

Grüßle
A.

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

Dann stellen Sie doch einfach schriftlich mit der genannten Begründung einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung auf EUR 0,-.