Ich habe meinen Bruder Über 10 Jahre Betreut. Vor ca 4 Jahren hatte dieser einen Unfall. Ich habe meinen Bruder vor längerer Zeit Privat mit einer Unfallversicherung abgesichert. Nach langem Streit und Untersuchungen hat diese Bezahlt. Esd geht um einen sehr sehr hohen Betrag.Ich war nicht nur der Betreuer sondern mein Bruder ist schon vor Jahren entmündigt gewesen .Also war ich Vormund Betreuer und Pfleger in einem. Ich meine Kinder und andere Personen haben uns Tag und Nacht um den Behinderten gekümmert. Er konnte sich nicht alleine waschen war inkontignent (Bettnässer) konnte nicht alleine essen also nichts .Er brauchte rund um die Uhr Pflege und Betreuung. Ich habe zwei Schwestern die nichts wirklich nichts für unseren Bruder machten. Die eine hat Ihren Bruder schon ca 10 Jahre nicht mehr besucht. Und die andere ist nur 2 mal im Jahr für ca eine halbe stunde gekommen, Ich irre mich nicht Ich weiß das genau sie kam zum Geburtstag und zu Weinachten das war es. Nun ist mein Bruder verstorben. Das ich das laufende Konto und Sparbuch teilen mit meinen Geschwitstern von Gesetzes her ok muss ich hinnehmen aber muss ich das Geld von der Versicherung Unfallgeld Schmerzensgeld auch teilen mit den Erbschleichern ? Oder gibt es da irgend ein Gesetz oder einen Weg das meine Geschwister die nie nur einen Finger krumm gemacht haben für meinen Bruder. Ich habe mich mit meiner Familie aufgeopfert um meinen Bruder zu Pflegenwir haben Jahrelang auf alles verzichtet da mein Bruder rund um die Uhr Pflege benötigt hat. Es kann doch nicht sein das es da keine hintertür gibt das man das Geld von der Versicherung unter den Personen aufteilt die Ihn gepflegt haben und nicht unter Leuten die nichts getan haben. Wenn ich da hilfe Ratschläge bekommen könnte wäre Ich sehr sehr dankbar . Vielen herzlichen Dank
Hi, das muss man VORHER klären, nun ist es zu spät
Gruß Martin
ging ja nicht mein Bruder war ja vor Jahren schon entmündigt und ehe ich mich um das Geld kümmern konnte war er plötzlich und unerwartet verstorben es war gerade mal eine Zeitspanne von 14 Tagen Versicherung bezahlte das Geld mein Bruder verstarb aber danke das Du geantwortet hast
Hi, das muss man VORHER klären, nun ist es zu spät
Gruß Martin
hallo!
wir sind keine rechtsexperten, aber die unfallversicherung hat das geld an deinen bruder gegangen ist, geht es aus unserer sicht auch in die erbmasse ein. aber vielleicht gibt es irgendwo noch eine lücke, dass euch als betreuer und pfleger ein höheren anteil zusteht
Vielen Dank für die Mühe ist echt zum kotzen damit das er so schnell verstirbt hat keiner gerechnet trotzdem danke
Die Versicherungssumme stand offenbar dem Erblasser persönlich und nicht Ihnen zu. Durch den Tod ist sie Erbmasse geworden und somit zu teilen. Es gibt m.E. keine Ausnahme. Als Betreuer, Pfleger usw. waren Sie ohnehin verpflichtet, alles Erdenkliche zu seiner Sicherheit zu tun. Das Verhalten der Schwestern -auch wenn es noch so unfamiliär war- hat keinerlei Einfluss. Bei testierfähigen Personen wird davon ausgegangen, dass sie besondere Fürsorge testamentarisch entsprechend berücksichtigen. Für Situationen Ihres Bruders hat der Gesetzgeber leider keine Lösung vorgesehen. Wären Sie nicht Betreuer gewesen hätte die neue Vorschrift des § 2057 a BGB evtl. geholfen. Der Text läßt sich leider hier nicht einfügen. Sie finden ihn im Web.