Hallo Zusammen, ich hab letztes Jahr im Frühjahr meine Wohnung bezogen - schon im Mai gings dann los mit den Hummeln - die ich allerdings nur höre - die Wespen kamen dann ab Juni dazu - nun mein Problem: die Wespen kommen durch alle Löcher, teils selbst durchgebissen, teils weils ein altes Haus ist. Im Sommer hatte ich dann locker 10 Wespen in der Früh beim Aufstehen und am Abend wenn ich heimkomm im Bad! (habs dann auch mit Spray versucht, war aber aufgrund der vielen Löcher und Möglichkeiten sinnlos! Weil ich so nicht leben kann und will hab ich die Wohnung jetzt gekündigt, warum? - weil die Vermieter sich weigern was zu machen und die Viecher sowohl Bienen als auch Wespen wohl unter Naturschutz stehen… Man müsste wohl das ganze Dach abtragen usw… Nun meine Frage: hätte man mir das nicht vor abschluss des Mietvertrages mitteilen müssen? ich hab auch Provision an nen Makler bezahlt und auch von da kam nix… jetzt ist die Maklerin in meiner Wohnung für neue Interessenten und ich bin mir sicher die Maklerin weis das und verschweigts… Wie sind da meine REchte? hab ich vllt sogar anrecht auf meine Provision zurück oder muss ich zumindest die neuen Mieter irgendwie warnen?
Hallo,
ich hatte mich als Experte im Jugendhilferecht angeboten. Hierbei handelt es sich um Mietrecht (Zivilrecht). Vielleicht kann dir jemand anders helfen.
Hallo zurück , also ich würde mich an Deiner Stelle an einen Mieterverein wenden , oder , soweit Rechtschutzversicherung vorhanden , an einen versierten Rechtsanwalt .
Ich geb Dir aber recht , die Sache ist überaus ärgerlich und ungeschoren würd ich den Vermieter auch nicht lassen .
Mir fällt gerade ein, geh doch mal bei der Feuerwehr vorbei (nicht den Notruf wählen
) , vielleicht können die Dir noch `nen Tip geben…
Viel Glück !!!
Hi Lalaby 15,
Ich bin kein Fachmann, aber wenn die Wespen schon vor dir in der Wohnung waren hätte man dich eigentlich warnen sollen. Wenn es bewusst verschiegen wurde gilt das meinen Wissens als Täuschung bzw. Vortäuschung falscher Tatsachen, was strafbar ist. Das nachzuweisen wird aber vermutlich schwer.
Bist du dir SICHER, dass die neue Maklerin von dem Viecheug weiß, oder vermutest du das nur?
Die neuen Mieter vorwarnen ist moralisch sicher korrekt, juristisch weiß ich nicht ob du musst.
mfg
Noob3000
Vetragsrecht ist nicht mein Ding, sorry.
Hallo,
bei Wespenbefall wendet man sich normalerweise an das Ordnungsamt, die einem sagen können, ob evtl. die Feuerwehr die Tiere beseitigt oder ob man sich an eine spezialisierte, kommerzielle Firma wenden muss. Spray hilft gegen ein Nest überhaupt nicht - im Gegenteil: es macht die Tiere agressiver.
Da Wespen sich jedes Jahr ein neues Nest bauen, ist es sehr gut möglich, dass bei Vertragsabschluss noch keine einzige Wespe in dem Haus war - von daher scheidet schon eine Informationspflicht des Vermieters oder des Maklers aus.
Ich sehe da schwarz, was die Provision betrifft.
Gruß
HaWeThie
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Hallo
Die Hummeln oder Wespen kann man natürlich beseitigen oder umsiedeln lassen so eine Gefahr für den Menschen besteht. Frage hierzu am besten die Feuerwehr(aber nicht über den Notruf) oder einen Kammerjäger.
Die Kosten dafür müssen nach der im Mietvertrag genannten Staffelung übernommen werden bzw. kannst du wegen einem schweren Mangel eine Mietminderung von 15%-20% erwirken. Dazu den Vermieter schriftlich darüber informieren und die nächste Miete um den genannten Prozentsatz kürzen.
Da du aber bereits gekündigt hast ist das nur beiläufig relevant.
Eine Rückwirkende Mietminderung bzw. Schadensersatz zu bekommen wird kompliziert und ohne Anwalt und Verfahren nicht zu machen sein.
Das würde ich nur empfehlen wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Die potentiellen Mieter auf den Mangel hinzuweisen kann dir evtl. als Ruf schädigendes Verhalten ausgelegt werden. Also am besten den Mietern alleine Mitteilen und nicht vor Zeugen oder alternative sagen das sehr oft Wespen in der Wohnung sind und du vermutest das da ein Nest im Dachboden ist aber nichts genaues weist du nicht.
Ich hoffe dir ist damit geholfen.
Solltest du noch Fragen haben immer her damit.
VG aapem
ICH MAG WESPEN AUCH NICHT; ABER EIN WESPENNEST UNTERM dACH IST KEIN MIETMANGEL: TATSÄCHLICH GIBT ES SCHUTZREGELUNGEN FÜR WESPENNESTER UND SO EINFACH WIE FRÜER GIFT REIN ODER MIT DEM FLAMMENWERFER ausräuchern GEHT NICHT MEHR: AUSNAHME. DAS WESPENNEST BEFINDET SICH IM WOHNRAUM SELBER UND Z:b: KINDER SIND GEFÄHRDET: aBER DAS IST HIER JA WOHL NICHT DER FALL:
WEIL KEIN MANGEL; ENTFÄLLT AUCH DIE VEPFLICHTUNG DER VERMIETER BZW: DER MAKLERIN; ÜBER DIE WESPEN ZU INFORMIEREN.
Gruß
Martin
Hallo,
also wir hatten in einem Objekt von usn auch große Probleme mit den Wespen, sie haben die Dachisolierung kaputt gemacht. Haben daraufhin einen Insektenbekämpfer kommen lassen, der das Nest „versetzt“ hat, dies ist zwar etwas teuer, aber in Anbetracht der Sanierungskosten des Dachs äußerst notwendig gewesen. Deine Vermieter hätten es Dir sagen können, aber nicht müssen. Wer weiss, vielleicht wußten Sie zu dem Zeitpunkt ja noch gar nichts davon. Ich an Deiner Stelle hätte „nur“ wegen dem Nest nicht gekündigt. Deine Vermieter sind der Eigentümergemeinschaft gegenüber verpflichtet das Nest entfernen zu lassen, gerade um Schäden am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden. An Deiner Stelle wäre ich über die Hausverwaltung gegangen, die hätte umgehend reagiert. Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
Viele Grüsse
murmeltier
Hallo Lalaby15,
- Ich würde den neuen auf jeden Fall warnen.
- Ich würde für diese knifflige Rechtsfrage einen Anwalt einschalten. Ich kann hier keine genauen Empfehlungen geben, weil mir Details fehlen, um das abschließend beurteilen zu können. Es kommt auf die Gespräche mit dem Makler im Vorfeld an, dann ob du mit dem Eigentümer gesprochen hast und er es verschwiegen hat, der Makler könnte sagen, dass er nichts wusste, usw.
- Auf jeden Fall wäre es ein Fall für Mietminderung, weil das mit Naturschutz nichts mehr zu tun hat. Der Mensch ist wohl mehr Wert als die Tiere
Sorry, dass ich nichts NÄheres dazu beitragen kann.
MfG
Hartmut Eger
Freier Sachverständiger für Wohnungswirtschaft
Hallo,
das ist Mietrecht und überhaupt nicht mein Fachgebiet. Aber mit meinem gefährlichen Halbwissen, bin ich der Ansicht, dass „Naturschutz“ hier nicht greift. Wir sind hier in einer Wohnung und nicht in der Natur. Oder müsstest Du auch einen Bär in Deiner Wohnung hinnehmen? Dass das Entfernen der Wespen aufwendig und teuer ist, ist Problem des Vermieters nicht Deins.
Ich würde mich mal bei einem Mieterschutzbund o.ä. erkundigen.
Gegen den Makler vorzugehen scheint mir nur erfolgversprechend zu sein, wenn man nachweisen kann, dass er diesen Mangel damals kannte.
Und wer sollte Dich daran hindern, ein lockeres Gespräch mit Deinen Nachmietern zu führen…
Hallo,
ich habe mich als Experte für öffentliches Recht eingetragen. Die Frage betrifft ein vertragsrechtliches Problem - leider nicht mein Spezialgebiet.
jotti
Ja,so genauweiß ich das nicht.
Lebe in einer WEG und dort hatten wir auch Wespenbefall. Diesen haben wir bei der Stadt gemeldet, die Schicken dann jemanden heraus, der das Problem löst. Ist aber Kostenpflichtig. Hier war es so, dass diese Kosten von der WEG übernommen wurden und so Anteilmäßig von jedem Eigentümer getragen wurden.
Bei uns waren die Gesamtkosten ca. 90,00 € und wurden nach Eigentumsanteilen umgelegt.
Wenn bekannt ist, das Wespen im Haus und in der Wohnung sind, würde ich den Nachmietern das mitteilen, denn dann ist ja der Vermieter im Zugzwang, er muß was tun, sonst wird er die Wohnung ja nicht los.
Ich würde den Nachmieter das vorher mitteilen.
Würde auch berichten, dass bis jetzt das Problem nicht angegangen würde und erst die Kaution bezahlen, wenn das Problem gelöst ist.
Diese Kosten der Beseitigung kann der Vermieter aber Umlegen auf alle Parteien, weil hier ja auch Schaden von allen Mietern genommen wird.
Rechtlich gesehen bitte noch Schlau machen, weil das nur meine Einschätzung wiederspiegelt.
Gruß Michael Hauk