Hallo zusammen,
wer kann mir dringend helfen?
Wohne in einer Eigentümergemeinschaft mit 3 Wohnungen.Ich bewohne das EG mit 2 Kellerräume,OG hat auch 2 Kellerräume und das DG hat dafür den Dachboden bekommen das als Kinderzimmer umgebaut wurde.In den letzten 5 Jahren wurden 3 Wespennester entfernt und immer wurden die Kosten aus der Eigentümerkasse bezahlt.
Da sich das Nest nicht an der Aussenfassade sondern am Dach befindet müsste dann nicht der Dachgeschosseigentümer dafür aufkommen ???
Bitte um Antworten mit Beweissen (Gerichtsurteile etc.)
MfG
Martin
Hallo Martin, das Dach gehört meines Wissens immer zum Gemeinschaftseigentum, daher ist die Kostenbelastung richtig. Was steht in der Teilungserklärung, darf das DG als Kinderzimmer umgebaut werden, da diese ja als Kellerersatz dient! Gibt es vielleicht einen Beschluss dazu?
Mfg
Hermann Wifling
Danke für deine schnelle Antwort,
das DG und die Kellerräume dürfen umgebaut werden.ob es einen Beschluss dafür gibt weiss ich nicht.Das Dach gehört zur Gemeinschaft (decken,Hausannte) aber ich weiß nicht ob ein Wespennest dazu gehört wenn ein Vermieter den Dachboden (Kinderzimmer) alleine benutzt ??? Würde das Nest an seinen Balkon sein müsste er es auf seine Kosten entfernen lassen. Wenn Die Feuerwehr meinen Keller nach starken Regenfällen leerpump muss ich die kosten tragen und nicht die gemeinschaft. Suche schon seit Tagen im Internet und kann nichts finden.
Wenn Du noch was weisst bitte melden
und nochmals Danke Hermann.
MfG
Martin
Der Grund und Boden gehört genauso zur Gemeinschaft wie das Dach , wenn das Dach undicht ist oder bei Sturm wegfliegt so muss die Gemeinschaft dafür aufkommen . Dazu zählt auch das Beseitigen von Insekten oder Sonstiges . Gruß M. Hester
Hallo Martin,
ist der Dachboden irgendwo in den Unterlagen als Sondereigentum bezeichnet oder gibt es irgendwo in den Unterlagen einen schriftlichen Hinweis, daß für den Dachboden das Sondernutzungsrecht für deinen Mitbewohner gilt?
Wenn ja, dann hör auf zu suchen, du wirst immer zahlen müssen!
Wenn nein, dann gibt es gute Aussichten!
Gruss Hermann
Die Eigentümer müssen dafür aufkommen