Hallo, angenommen Herr XYZ ist Mieter einer Wohnung im Dachgeschoss. Dieser Mieter ist gezwungen bei hohen Temperaturen die Fenster geschlossen zu halten, da sonst Wespen in die Wohnung fliegen und sich aggresiv verhalten.
Ist Herr XYZ als Mieter der Wohnung dafür verantwortlich das Wespennest zu entfernen oder gibt es keine Regelung für Insektenplagen bei Immobilien?
Herr XYZ ist wirklich unglücklich da er mit 28 C° im warmen Raum verbringen darf.
Welche Möglichkeiten hat der hoffnungsvolle Herr XYZ bei diesen belästigungen?
Danke im voraus.
Lexily
Hallo Lexily,
wenn kein Allergiker oder Kleinkind in der Nähe ist, braucht man sich zunächst einmal sowieso nicht unnötig aufzuregen. Wespen sind weitaus umgänglicher als ihr Ruf.
Außerdem stehen sie mittlerweile unter Naturschutz. Deshalb ist lediglich in dringenden Fällen die Umsiedlung vorgesehen. Das macht in Ausnahmefällen die Feuerwehr, aber in den meisten Gemeinden sind hier bereits Schädlingsbekämpfer zuständig.
Hier ein paar Infos:
http://www.bund-bawue.de/themen-projekte/artenschutz…
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass man Wespen sogar streicheln kann. Auch wird man keineswegs angegriffen, wenn man dem Nest zu Nahe kommt.
Gruß!
Horst
Guten Tag,
Hallo Lexily,
Herr XYZ hat offensichtlich gesunden Respekt vor Wespen und sieht in ihnen keine Streicheltiere.
Er sollte umgehend seinen Vermieter informieren und von ihm die Entfernung des Wespennestes verlangen.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet.
Allerdings darf er die Kosten hierfür im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter des Wohnhauses umlegen, wenn die Mietverträge dies vorsehen. Meist enthalten Mietverträge eine solche Regelung zur Ungezieferbekämpfung.
Der Mieter könnte zwar auf die Idee kommen, dass der Vermieter nur solche Kosten als Betriebskosten ansetzen darf, die regelmäßig anfallen, was aber bei der Beseitigung von Wespennestern nicht der Fall ist.
Damit würde er aber keinen Erfolg haben. Denn es kommt nur darauf an, ob die Maßnahme des Vermieters mehrfach anfallen könnte.
Gruß
Wilderer
Hallo,
ständig Wespen im Zimmer zu haben ist schon lästig. Man muss permanent auf der Hut sein. Es könnte durchaus sein, dass man in eine friedliche Wespe fasst die da ganz friedlich rumsitzt und dann plötzlich nicht mehr so ganz friedlich ist…
Gruß, Niels
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Auf dem Dach gibt es keine Wespennester! Feuchtigkeit würde das naturerschaffene Kunstwerk der Wespen zerstören und der Staat ginge daran zugrunde. Das Nest wird sich folglich, wenn es sich denn im Einflußbereich Ihres Vermieters befindet, auf dem Dachboden zu sehen sein. Nehmen Sie Ihren Staubsauger und halten Sie das Rohr ohne Aufsatz an das Einflugloch. Nach ca. 10 Minuten ist der Wespenstaat soweit geschrumpft, dass er nicht fortbestehen kann - der Rest erledigt sich von selber. Rein rechtlich wäre übrigens der Vermieter zuständig, der dann auf Kosten der Mieterschaft einen Kammerjäger beschäftigen dürfte, wenn er eigene Jagdsinstinkte nicht besitzt!
Fliegengitter
Hallo
Dieser Mieter ist gezwungen bei hohen Temperaturen die Fenster geschlossen zu halten, da sonst Wespen in die Wohnung fliegen und sich aggresiv verhalten.
Die verhalten sich aggressiv? Wirklich? Sie versuchen, den Mieter anzugreifen?
Der Mieter sollte sich ein Fliegengitter für sein Fenster besorgen. Davon hat er auch dauerhaft etwas, zumal dann ja auch keine Mücken und nervenden Brummer reinkommen.
Ansonsten ist es - wie ich auf dervon Wildalf verlinkten Seite des Naturschutzbundes gelesen habe - ratsam, das Nest einfach so zu lassen und eben nicht zu entfernen, dann hat man im nächsten Jahr keine Wespen mehr.
Viele Grüße