vielleicht geht es euch auf oft so, dass ihr manche Preisschilder an gekauften Waren verflucht, weil sie so schwer abzulösen sind, dass man am Liebsten den ganzen Artikel gleich mit in den Müll werfen möchte…!?
Nun eine Frage dazu, die mich einfach mal interessiert:
Kauft ein Kunde das Preisschild auf der Ware mit, oder bleibt dieses streng genommen Eigentum des Verkäufers?
Vielen Dank für die Antworten schon im Vorfeld!
Viele Grüße,
Sally
PS: Ich möchte nun keine Grundsatzdiskussion über die Notwendigkeit von fest klebenden Preisschildern lostreten und darüber plaudern, dass es ja soooo viele Kriminelle gibt, die Preisschlder zwecks Betrug vertauschen und sie daher eben einfach fest kleben müssen!
Kauft ein Kunde das Preisschild auf der Ware mit, oder bleibt
dieses streng genommen Eigentum des Verkäufers?
keine Ahnung. Mir wäre es aber auch zu viel Arbeit, eine Verkäuferin von meiner Rechtsauffassung zu überzeugen, deshalb klappere ich treudoof mit den Augendeckeln und sage: „Könnten Sie das bitte abmachen? Soll ein Geschenk sein.“
um dem Ganzen nun auch nochmal einen rechtlichen Touch zu geben:
Das Preisschild gehört wohl sicher dem Käufer.
Ursprünglich gehört es dem Verkäufer, was offensichtlich ist. Es wird dann mit der Ware zusammen dem Käufer übergeben. Es ist offensichtlich, dass hier auch das Eigentum an dem Schild übertragen wird. Er kann dieses ja mit nach Hause nehmen, es wegwerfen oder sonst machen, was ihm gefällt. Das alles ist klarer Inhalt des Eigentums.
Ob dem nun ein Kauf- oder wohl eher ein Schenkungsvertrag zugrunde liegt, ist eine andere Frage, letztlich aber bedeutungslos.
Gruß
Dea
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