Wessen Kfz. Versicherung haftet in diesem Fall?

Guten Abend allerseits!

Meine Vater hat beim Rückwärtsfahren (Ausparken) mit dem Auto meiner Schwester einen leichten Schaden an meinem Auto verursacht. Schaden ist an und für sich nicht groß (Delle / Kratzer an d. Seite) aber da es sich um einen relativ seltenen Youngtimer handelt dürfte die Ersatzteilbeschaffung / Reparatur nicht ganz billig werden.
Fahrzeug läuft auf mich bzw. ist auch auf mich versichert (TK), das Fzg. meiner Schwester läuft samt Versicherung (HP) auf meine Mutter.
Versicherer ist in beiden / dreien Fällen der Gleiche
(großer allg. Vers. in BaWü), Versicherungen laufen alle unter getrennten Anschriften (Vater durch Trennung vor x Jahren bei gl. Versicherung, jedoch ebenso mit anderer Anschrift)
Dass meine Schwester aus versicherungtechnischer Sicht auf ihrem Schaden sitzen bleibt ist klar, doch wie sieht es bei meinem Schaden aus? Gibt es irgendwelche Probleme bei Schadensabwicklungen innerhalb der Familie? Wie sieht es bei Meldung mit dem Schadensfreiheitsrabatt aus da ja mein Vater das auf meine Mutter versicherte Fzg. gefahren hat und nicht meine Schwester, d.h. wer bekommt die Rückstufung?
Ist in so einem Fall die Meldung überhaupt sinnvoll oder handelt man sich dadurch nur noch mehr Probleme ein? Die halbe Familie ist schon seit gut
30 Jahren bei der selben Versicherung ohne nur eine einzige Selbstverschuldung und jetzt so was…

Besten Dank im Voraus!!

Hallo,

ist mir zu verwirrend… aber haben Sie denn keinen Ansprechpertner bei der gr. Vers. in BaWü??? der kann dann auch gleich in die Verträge sehen und Ihnen sagen wie es am besten laufen sollte… wenn die gesamte Fam. da schon seit über 30 Jahren vers. ist dann gehts nur so…

hier im Netz kann Ihnen keiner helfen…

und für den Schaden kommt immer der Halter auf!!!

Viele Erfolg

MfG www.thomas-wolter.eu

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Sollte der Schaden über die Versicherung reguliert werden, würde der Vertrag Ihrer Schwester hoch gestuft werden, da Fahrzeug und Versicherung immer zusammen hängen. Ob es sich lohnt den Schaden über die Versicherung regulieren zu lassen, wird von der Höhe der Reparaturkosten abhängen. Probleme wegen Ihres Verwandschaftverhältnisses dürfte es nicht geben.

LG

Stephan Brückner

Hallo,

mein Vater
das auf meine Mutter versicherte Fzg. gefahren hat und nicht
meine Schwester, d.h. wer bekommt die Rückstufung?

die Rückstufung bekommt immer der Versicherungsnehmer, egal wer gefahren ist.

Ist in so einem Fall die Meldung überhaupt sinnvoll oder
handelt man sich dadurch nur noch mehr Probleme ein?

Wenn im Vertrag der Fahrerkreis entsprechend eingetragen ist, sollte es erstmal keine Probleme geben. Inwieweit die Versicherung dann eventuell Probeme macht weil es ein Schadensfall innerhalb der Familie ist weiß ich nicht, könnte aber theoretisch sein.

Gruß,
Micha

Hallo,

ich sehe keinen Grund, warum die „große allg. Vers. in BaWü“ (Haftpfl. des schadenverursachende Fzg., also der Schwester) diesen Schaden nicht regulieren sollte.

Wenn mal eine gute und günstige Vers. gewünscht, bei der prof. und unabh. Beratung bereits mit drin ist, wende dich vertrauensvoll an mich.

VG Jens
www.jens-sternberg.de