Wessen Versicherrung kommt für Schäden des Parkett

Hi, bei mir ist eine Flasche mit Bleichmittel auf dem Parkett ausgelaufen, dieses ist natürlich beschädigt und muß ausgetauscht werden. Welche Versicherrung kommt dafür aus? Die Gebäudevers. des Vermieters oder meine?
Danke für eure Hilfe!!!
B.W.

Hallo,

die Gebäudeversicherung des Vermieters wird sicher nicht bezahlen. Ich würde sagen dass überhaupt keine Versicherung des Vermieters den Schaden übernimmt da Sie ihn verursacht haben.
Entweder Ihre Hausrat oder noch eher Ihre Haftpflicht. Am besten Sie sprechen mit Ihrem Versicherungsvertreter da ich selbst nur aus Erfahrung mit meinen Kunden sprechen kann.

Grüße aus Marktbreit
Gerold Engist

Hallo Roberta,

Ihre Haftpflicht.Ihre Versicherung wird Ihnen weiter helfen.Darauf hätten Sie auch selber kommen können!!

Grüße
Rüga

Sorry, aber soweit habe ich auch gedacht. Man sagte mir,das die Gebäudeversicherrung des Vermieters dafür bezahlt.
Danke für die schnelle Antwort!

Danke für die schnelle Antwort !

Hallo Fragesteller/Fragestellerin,
das geht einfach nach dem Verursacherprinzip.
Das bedeutet: wer einen Schaden forciert oder verursacht, der muss auch dafür aufkommen.
Die meisten Privatpersonen haben eine Haftpflichtversicherung gegenüber Regressforderungen von dritter Seite.
In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung derjenigen Person, welche das Bleichmittel verschüttete, ihre Versicherung gegenüber den Forderungen des Vermieters/Eigentünmers des Wohnobjektes in Anspruch nehmen.
Eine Gebäudeversicherung wird durch den oder die Objeklteigentümer abgeschlossen. Stürmt es und ein Ziegel fällt auf ein Autodach, tritt diese Gebäudeversicherung für den (durch Sturm) verursachten Schaden ein.
-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

Bei Mietwohnung eigentlich die eigene Hausrat oder Privathaftpflicht

Da kann ich dir keinen Rat geben. Versuche es über das Brett für Rechtsfragen.
Gruß
Martin