'Wettbewerb' als Zugangsvoraussetzung zum Studium

Hallo,

ich interessiere mich (aus juristischer Sicht) dafür, ob es an Musikhochschulen „Wettbewerbe“ (anstatt klassischer Aufnahmeprüfungen) als Zulassungsvoraussetzungen gibt.

Kann mir damit jemand weiter helfen?

Vielen Dank!

Jonas

wo liegt denn aus juristischer sicht der unterschied zwischen einer aufnahmsprüfung, bei der eine jury subjektive wertungen vergibt oder eine reihung vornimmt, und einem wettbewerb?

wo liegt denn aus juristischer sicht der unterschied zwischen
einer aufnahmsprüfung, bei der eine jury subjektive wertungen
vergibt oder eine reihung vornimmt, und einem wettbewerb?

Bei einer Prüfung erhalten alle Bewerber einen förmlichen positiven oder negativen Bescheid.
Beim Wettbewerb gibt es „Gewinner“. Was sind die anderen? Wie gestaltet man dies juristisch aus?

Gruss
Jonas

Hi Jonas,

Bei einer Prüfung erhalten alle Bewerber einen förmlichen
positiven oder negativen Bescheid.

weil er/sie z.B. zu den besten 15 von 50 gehören.

Beim Wettbewerb gibt es „Gewinner“.

die die den 1. bis 15. Platz gemacht haben

Was sind die anderen?

Genauso Verlierer wie die, die die Plätze 16 bis 50 gemacht haben.

Wie
gestaltet man dies juristisch aus?

Warum ausgestalten?

Gandalf

Nein! o.T.
Gruß!