ich mache mir - aus allgemeinem juristischem Interesse an der Frage -
Gedanken, ob es in der Bundesrepublik ein Wettbewerbsverfahren /
concours beim Hochschulzugang bspw. in künstlerischen Studiengängen
gibt.
Also: Keine Aufnahmeprüfung, kein Zulassungsverfahren, sondern nur
einen „Wettbewerb“. Preise wären dann die Studienplätze.
ich mache mir - aus allgemeinem juristischem Interesse an der
Frage -
Gedanken, ob es in der Bundesrepublik ein Wettbewerbsverfahren
/
concours beim Hochschulzugang bspw. in künstlerischen
Studiengängen
gibt.
Also: Keine Aufnahmeprüfung, kein Zulassungsverfahren, sondern
nur
einen „Wettbewerb“. Preise wären dann die Studienplätze.
So eine Art Wettbewerb gibt es bereits: Begabtentests
Letztlich ist das auch ein Talentsichtungswettbewerb