ich mache mir - aus allgemeinem juristischem Interesse an der Frage -
Gedanken, ob es in der Bundesrepublik ein Wettbewerbsverfahren /
concours beim Hochschulzugang bspw. in künstlerischen Studiengängen
gibt.
Also: Keine Aufnahmeprüfung, kein Zulassungsverfahren, sondern nur
einen „Wettbewerb“. Preise wären dann die Studienplätze.
ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es sowas nicht gibt. Allerdings: Es ist ja nur eine Frage der Bezeichnung - ob du jetzt „Auswahlverfahren“ oder „Wettbewerb“ sagst.
also wenn du das irgendwo schon einmal gelesen hast, muss sich damit ja schon einmal jemand auseinander gesetzt haben … Das könnte also interessant sein.
Um eine bloß andere Bezeichnung geht es mir allerdings nicht. Wenn müsste das auch tatsächlich ein anderes Verfahren sein.
Weiss nach jemand Rat?
Vielen Dank!
Jonas
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ich kann dir nur sagen, womit ich mich bisher beschäftigt habe (das ist nicht sehr viel).
Ich würde dir auf jeden Fall raten, mal in diesem… „Universalstudiumsführer“ vom Arbeitsamt nachzuschauen. Da ist alles drin, was es in Deutschland an Studienmöglichkeiten (und Bewerbungsverfahren gibt).
Eine ähnliche Funktion hat der Hochschulkompass der „Hochschulrektorenkonferenz“: http://www.hochschulkompass.hrk.de
Ansonsten: Studienführer der Zeit, da gibt es allgemeine Web-Adressen, wo sich sowas sicherlich rausfinden lässt.