mal angenommen eine Firma will einen Wettbewerb ausschreiben, zB „Malt uns ein Bild“ und dann das schönste Bild prämieren, zB mit einem Einkaufsgutschein oder ähnlichem.
Dass es bei Gewinnspielen sehr viel rechtlich zu beachten gilt, weiss ich, aber wie ist es bei so einem Wettbewerb?
Müssten in einem solchen Fall die Regeln der Beurteilung klar offengelegt werden oder könnte man auch einfach schreiben, die Bewertung würde subjektiv erfolgen und würde keine Begründung benötigen?
Meint ihr, man sollte hier unbedingt anwaltliche Beratung einholen oder könnte eine Firma das einfach so machen?
Müssten in einem solchen Fall die Regeln der Beurteilung klar
offengelegt werden
Das schönste Bild kann man kaum objektiv beurteilen. Also muss man da auch nichts offen legen. Die Jury sucht das Bild aus, das am besten gefällt und fertig. Der Rechtswegs ist, wie immer, ausgeschlossen.
Das schönste Bild kann man kaum objektiv beurteilen. Also muss
man da auch nichts offen legen. Die Jury sucht das Bild aus,
das am besten gefällt und fertig. Der Rechtswegs ist, wie
immer, ausgeschlossen.
Ja, aus Laienperspektive schon. Aber aus Laienperspektive sind auch Gewinnspiele rechtlich unbedenklich.
könnte eine Firma das einfach so machen?
Das schaffen die schon.
Immer noch die Frage: Sollte man hier eine anwaltliche Beratung vorausgehen lassen oder sind solche Wettebwerbe rechtlich eher unbedenklich?
Immer noch die Frage: Sollte man hier eine anwaltliche
Beratung vorausgehen lassen oder sind solche Wettebwerbe
rechtlich eher unbedenklich?
Hm, da es bei solchen Wettbewerben nur die eigenen Regeln gibt, dürfte das nicht wirklich schwer werden. Zumal es wohl kein großer Wettbewerb ist (Teledingsbums - und der Sieger kommt aufs Telefonbuch). Denn eine Beratung könnte leicht das Budget des gesamten Wettbewerbes überschreiten.
Sagen, wer mitmachen darf. Einsendeschluss drauf. Erwähnen, wie die Gewinner benachrichtigt werden und was mit den Bildern geschieht.