Hallo an Alle!
Ich habe eine Frage zum schwierigen Thema Wettbewerbsabrede und deren Wirksamkeit.
Hier einmal ein Beispiel:
Ein Mitarbeiter im Außendienst einer Firma unterschreibt bei Anstellung eine Wettbewerbsabrede die zusätzlich zum Arbeitsvertrag aufgesetzt wurde. Die Regularien die dafür nötig sind, wurden eingehalten.
Der Mitarbeiter arbeitet für die Firma in einem klaren Vertriebsgebiet mit einem ihm zugewiesenem Kundenstamm. Das Vertriebsgebiet bezieht sich auf 4 Städte die im Umkreis von 50-100 Km liegen im Bundesland Niedersachensen. Die Firma, für die der Mitarbeiter tätig ist, befindet sich auch in Niedersachsen und das Liefergebiet der Firma beschränkt sich auch nur auf diesen Bereich.
Jetzt zum Inhalt der Wettbewerbsabrede:
- Gilt für einen Zeitraum für 1 Jahr nach Kündigung
- Verbot für ein Konkurenzunternehmen tätig zu sein oder sich bei der Gründung zu beteiligen etc.
- Als Ausgleich für die „Sperre“ wird eine Ausgleichszahlung vereinbart die 50 % des Lohns entpricht
- Der Mitarbeiter ist für folgende Bereiche „gesperrt“ --> Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig Holstein, Berlin, MeckPom, Sachsen Anhalt, Nordrhein Westfahlen.
Jetzt hat der Mitarbeiter die Möglichkeit seinen Arbeitgeber innerhalb der Branche zu wechseln. Das neue Vertriebsgebiet befindet sich allerdings in Nordrhein Wetfahlen, das ja lt. Wettbewerbsabrede „gesperrt ist“. Der alte Arbeitgeber hat allerdings in dem potentiellen neuen Vertriebsgebiet keine Kunden oder Geschäftsbeziehungen.
Ich habe mich zu diesem Thema einmal schlau gelesen und herausgefunden das lt. §90a HGB:
„darf sich nur auf den dem Handelsvertreter zugewiesenen Bezirk oder Kundenkreis und nur auf die Gegenstände erstrecken, hinsichtlich deren sich der Handelsvertreter um die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften für den Unternehmer zu bemühen hat“
Das bedeutet für mich, das eine pauschale Nennung von 8 Bundesländern nicht zulässig ist. Dies verhindert doch das berufliche fortkommen des Arbeitnehmers?!
Kann die Firma dem Arbeitgeber für die neue Tätigkeit sperren, oder ist die Wettbewerbsabrede in dem Punkt unwirksam?
Über reichlich Antworten zu diesem Thema würde ich mich freuen!
MfG JCR