Guten Tag,
Verkäufer Herr X verkauft, wie oben aus der Überschrift zu entnehmen, ein Wettbewerbsfahrzeug (Motorrad, Supermoto) ohne einen Kaufvertrag abzuschließen dies von privat an privat.In diesem Fall ist der Käufer Herr Y.
Nun allerdings hat der Verkaüfer Herr X ein Schreiben von dem Anwalt des Käufers Herr Y bekommen.
Nach dem ersten Gebrauch auf der Rennstrecke,handelt sich um einen Motorschaden. Über mehrer Tausend Euro.
Der Käufer Herr Y hat das Motorrad angesehen und Probe gefahren. Die genauen Betriebsstunden oder Kilometerangaben konnte Herr X nicht mit angeben da kein Stundenzähler verbaut war. Die genaue Laufleistung war somit nicht bekannt, ebenso wie die Kilometerangaben unbekannt.
Motorrad lief bei Herr X in diversen Wettberweben tadellos und er hatte es mit Guten Gewissen und ohne bekannten Schäden verkauft.
Nun wird Herrn X aber vorgeworfen das der Schaden bereits vorhanden gewesen sei beim Verkauf.
Mündlich wurde allerdings eine Gewährleisung ausgeschlossen.
Ein Schriftlicher-Kaufvertrag wurde nicht erstellt.
Hat der Herr Y(Käufer) dennoch Anspruch das Herr X für den Schaden aufkommt?