Hallo zusammen,
ich muss eine kurze Präsi zum oben genannten Thema im Fach VWL ausarbeiten.
Habe mich auch schon fleißig im Netz informiert und bin dabei leider auch auf einige Unverständlichkeiten gestoßen.
- Es gab zuvor Verboten (Preis-, Gebiets- und Quoten-), Anmelde- und Genehmigungspflichtige Kartelle. Die Anmelde und Genehmigungspflichtige wurden ja abgeschafft… nun gibt es ja die so genannte Legalausnahme. Sind hierbei quasi die gleichen Kartellarten betroffen, die vorher anmelde- und genehmigungspflichtig waren???
- Für die Legalausnahme gibt es ja nun mehrere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- „angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn“
- Wirtschaftlicher Nutzen
- Keine Wettbewerbsausschaltung
- Und dann kommt da noch das im Gesetz:
„ohne dass den beteiligten Unternehmen
-
Beschränkungen auferlegt werden, die für die Verwirklichung dieser Ziele nicht unerlässlich sind oder“
Und damit kann ich leider wenig anfangen. Was soll mir das sagen??? Ich habe etwas bzgl. Unerlässlichkeit gefunden. Kann mit diesem Wort aber leider nicht viel anfangen. -
Und wie läuft das denn nun mit der Ministererlaubnis ab, die wohl noch vorhanden ist, oder? Wann kommt man dazu so etwas zu stellen? Wenn man selber merkt, dass das Kartell verboten ist, es aber eben das Gemeindewohl fördert oder nachdem das Kartell „aufgesplittert“ wurde, weil das ganze unwirksam war?
Das war’s zunächst einmal!
Lieben Gruß und einen lieben Dank an alle!
Teufelchen