Wettbewerbsrecht (EILT)

Hallo,
ich habe heute eine „Wettbewerbsrechtliche Abmahnung“ von einem Rechtsanwalt bekommen. Es geht um Preisangaben auf meiner Homepage(Webdesign). Dort gebe ich Nettopreise mit dem Vermerk „zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer“ an. Keine Bruttopreise. Laut dem Schreiben verstoße ich damit gegen § 1 PAngVO, meine Werbung sei irreführend, sittenwidrig und wettbewerbswidrig gemäß § 1,3 UWG. Preisangaben müssen klar und wahr sein.
Meine Frage nun: stimmt das so, meine Preise sind doch eindeutig?
Mit gleichem Schreiben schickt mir dieser Anwalt eine Rechnung über DM 1.895. Ich soll für diese Abmahnung auch noch bezahlen?

Das kann doch nicht wahr sein?

Danke
Merit Müller

Laß mich raten: Handelt es sich bei dem Anwalt um Freiherr von Gravenreuth? Wie dem auch sei: Ich würde mich wehren. Hoffentlich bist Du im Rechtsschutz. Ich glaube kaum, daß der Hinweis darauf, daß man vielleicht wegen Unwissenheit etwas rechtswidriges tut, fast 2000 DM für einen Anwalt wert ist. Wiederspruch einlegen, gegenklagen!!
Aber: Sind Deine Kunden Händler, dann ist es glaube ich in Ordnung, die Preise ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Bei Endkunden muß aber auch der Endpreis angegeben werden. Denn solche Kunden sind es wohl kaum gewohnt, auch noch extra die Mehrwertsteuer draufzuaddieren. So gesehen kann das schon irreführend wirken, da es ja einen 16% niedrigeren Preis suggeriert.
Und nochmals: Dieser Gravenreuth - über den kann ich ein Liedchen singen. Ein reiner, billiger Abzocker-Abmahnanwalt. Er läßt sogar „Fangbriefe“ verschicken, in denen er um Raubkopien bittet, um dann abzukassieren.

Aber: Sind Deine Kunden Händler, dann ist
es glaube ich in Ordnung, die Preise ohne
Mehrwertsteuer anzugeben. Bei Endkunden
muß aber auch der Endpreis angegeben
werden. Denn solche Kunden sind es wohl
kaum gewohnt, auch noch extra die
Mehrwertsteuer draufzuaddieren. So
gesehen kann das schon irreführend
wirken, da es ja einen 16% niedrigeren
Preis suggeriert.

Hallo,
es gibt garkeine Kunden! Ich habe bisher nichtmal ein Gewerbe angemeldet aus Mangel an Zuspruch, es sollte auch eigentlich eher ein Nebenverdienst sein. Ich habe keine müde Mark verdient bisher aber der Streitwert liegt lt. Anwalt bei DM 100.000,-

*Haarerauf*
Merit

Hallo,
es gibt garkeine Kunden! Ich habe bisher
nichtmal ein Gewerbe angemeldet aus
Mangel an Zuspruch, es sollte auch
eigentlich eher ein Nebenverdienst sein.
Ich habe keine müde Mark verdient bisher
aber der Streitwert liegt lt. Anwalt bei
DM 100.000,-

*Haarerauf*
Merit

Dann aber mal ab zum Anwalt !
Wenn Du Ware mit Preisangabe anbietest übst Du ein Gewerbe aus, ob jetzt jemand was kauft oder nicht. Oder ist Deine Homepage eindeutig als Flohmarkt oder sowas gekennzeichnet ( Teil doch mal die Webadresse mit ). Ich übe selbst einen Nebenerwerb aus und muß deshalb natürlich einen Gewerbeschein haben.
Generell gilt: Wer Ware an Endverbraucher anbietet, muß die Preise inklusive MwSt. angeben, damit der Kunde problemlos vergleichen kann.
Es macht keinen Unterschied ob du noch keine Kunden hast; da du Ware zum Kauf anbietest hast du doch die Absicht einen Gewinn zu erzielen. Also geh schnell zum Anwalt und laß dich beraten, andernfalls könnte dir noch anderes blühen.

Hallo,
ich habe mich gerade bei der IHK informiert. Die sagen ich soll eine Unterlassungserklärung abgeben aber den Anwalt nicht bezahlen da der Streitwert (DM 100.000) total überzogen wäre. Falls der Anwalt seine Kosten einklagen wolle würde da kein Richter drauf eingehen. Ausserdem war denen der Fall sofort bekannt. Der selbe Anwalt hat zwei Schüler in gleichem Fall abgemahnt.

Danke für Eure Antworten
Merit

ich war mal auf der webseite von diesem herrn grav… (www.gra…de), also das ist ja sowas von unseriös … kein wunder, dass er es nötig hat, schüler wegen kleineren fehlern anzugreifen …