WETTBEWERBSRECHT-Fahrschule

Hallo

nehmen wir mal an eine Fahrschule wirbt wie folgt

WER SICH BEILT SPART-WER INNERHALB VON 3 MONATEN NACH ANMELDUNG SEINEN FÜHRERSCHEIN SCHAFFT KRIEGT HALBEN GRUNDBETRAG ZURÜCK

oder

ZAHLEN SIE DOCH BEI IHRER ANMELDUNG WAS SIE WOLLEN-SIE BESTIMMEN WAS IHNEN DIE ANMELDUNG WERT IST

Kann es da iregndwie Probleme geben?

Gruß

Ronnie

Hallo,

kommt drauf an. Gibt es denn gesetzliche Bestimmungen bzgl. der Fahrlehrervergütung?

WER SICH BEILT SPART-WER INNERHALB VON 3 MONATEN NACH
ANMELDUNG SEINEN FÜHRERSCHEIN SCHAFFT KRIEGT HALBEN
GRUNDBETRAG ZURÜCK

Sprachlich würde ich daran aber noch feilen. Oder gar beilen?

ZAHLEN SIE DOCH BEI IHRER ANMELDUNG WAS SIE WOLLEN-SIE
BESTIMMEN WAS IHNEN DIE ANMELDUNG WERT IST

Kann es da iregndwie Probleme geben?

In Deutschland auf jeden Fall. Da es für die Anmeldung anders als für die einzelnen Fahrstunden keine sofort wahrnehmbare Gegenleistung gibt, wird diese Fahrschule nicht lange überleben können, da der Deutsche an sich dann einfach nichts für die Anmeldung zahlte.