Wettbewerbsrecht - Unzumutbare Belästigung

Hallo!

Angenommen jemand hat an seinem Briefkasten so einen Standardaufkleber „Bitte keine Werbung und kostenlosen Wochenzeitungen einwerfen!“. Dieser jemand hat aber eine Tageszeitung abonniert. Jeden Freitag liegt dieser Tageszeitung eine auf dieser nicht angekündigte kostenlose regionale Wochenzeitung samt mehrerer Werbeprospekte bei. Wie jede Woche wandert auch diese Woche diese Wochenzeitung samt Werbung ungelesen ins Altpapier. Nun fragt sich also jemand, ob das „Verpacken“ von kostenlosen Wochenzeitungen und Werbeprospekten in die Tageszeitung hinein einen Verstoß gegen §7 UWG darstellt!?

Wie sieht es mit Flyern von wohltätigen Organisationen aus (z.B. Blutspende, Kleidersammlung)?

Grüße!

Hallo,

Tageszeitung abonniert. Jeden Freitag liegt dieser
Tageszeitung eine auf dieser nicht angekündigte kostenlose
regionale Wochenzeitung samt mehrerer Werbeprospekte bei. Wie

davon leben die Zeitungen und Zeitschriften, dass Werbebeilagen reingepackt werden. Wenn man das nicht möchte, sollte man das Abo dieser Zeitung kündigen.

jede Woche wandert auch diese Woche diese Wochenzeitung samt
Werbung ungelesen ins Altpapier. Nun fragt sich also jemand,
ob das „Verpacken“ von kostenlosen Wochenzeitungen und
Werbeprospekten in die Tageszeitung hinein einen Verstoß gegen
§7 UWG darstellt!?

Nein. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlaut…

Der „Jemand“ sollte ggf. seinen Briefkasten zuschweißen, alle abonierten Zeitungen abbestellen und sich griesgrämig in seiner Wohnung verkriechen.

Gruß

S.J.

Hallo!

davon leben die Zeitungen und Zeitschriften, dass
Werbebeilagen reingepackt werden. Wenn man das nicht möchte,
sollte man das Abo dieser Zeitung kündigen.

Die Zeitung sollte davon leben, dass sie Geld von jemandem bekommt - das ist doch die Idee des Abos. Es geht nicht um Werbeprospekte, die in der Tageszeitung liegen und in eben dieser auch angekündigt werden („Der heutigen Ausgabe der Tageszeitung xy liegen Prospekte folgender Unternehmen bei: …“). Es geht darum, dass hier eine regionale kostenlose Wochenzeitung inklusive zahlreicher Werbeprospekte in die Tageszeitung verpackt ist, die ausdrücklich nicht vom Abonnementen gewünscht wird. Ein Austräger, der mit einer kostenlosen Wochenzeitung inklusive Werbematerial vor jemandens Briefkasten steht, darf diese auch nicht einwerfen. Er bekommt mindestens Ärger von seinem Chef, wenn jemand ihn meldet. Wenn aber in die Tageszeitung ein solches Werbeblatt integriert ist (und um was anderes handelt es sich dabei nunmal nicht), werden die wohl kaum wegen einer Beschwerde das Prospekt rausnehmen. Das ist schon ungleicher Wettbewerb.

Nein. Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlaut…

Im Gesetz steht aber: „§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.“ Wie kommt es zu deiner Auslegung?

Der „Jemand“ sollte ggf. seinen Briefkasten zuschweißen, alle
abonierten Zeitungen abbestellen und sich griesgrämig in
seiner Wohnung verkriechen.

Darum geht es nicht. Es geht darum, dass jemand kein Interesse an etwas hat, diesem ausdrücklich widerspricht und dennoch wöchentlich Müll produziert. Es spricht nichts gegen Werbung in der Zeitung, aber dieses Unterschieben ist schon recht dreist.

Grüße!

Hallo,

…"). Es geht darum, dass hier eine regionale kostenlose
Wochenzeitung inklusive zahlreicher Werbeprospekte in die
Tageszeitung verpackt ist, die ausdrücklich nicht vom
Abonnementen gewünscht wird.

Der Abonnement muss diese Zeitung doch nicht bestellen. Ich ärgere mich auch über Werbebeilagen, kann das Abo doch aber jederzeit kündigen.

Im Gesetz steht aber: „§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen
Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.“ Wie
kommt es zu deiner Auslegung?

Weil es schlicht keine unlautere Handlung ist. § 4 führt Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen auf. Ich kann da nicht annähernd etwas zu diesem Fall passendes finden…

Darum geht es nicht. Es geht darum, dass jemand kein Interesse
an etwas hat, diesem ausdrücklich widerspricht und dennoch
wöchentlich Müll produziert. Es spricht nichts gegen Werbung
in der Zeitung, aber dieses Unterschieben ist schon recht
dreist.

Abo kündigen oder bei der Zeitung beschweren aber nicht nach dem Gesetzgeber rufen.

Gruß

S.J.