arbeitnehmer a ist bei einer firma beschäftigt, die edv-seminare und schulungen für industrie und handel plant und dann von externen honorardozenten durchführen lässt.
a wird nun fristlos gekündigt und die kündigung wird später vorm ag per vergleich in eine fristgerechte mit abfindung umgewandelt.
a plant nun die selbständigkeit mit genau demselben tätigkeitsfeld.
da a im vertrieb gearbeitet hat und mit den auftraggebern ein sehr gutes verhältnis hatte werden diese sicher auf ihn zukommen und zukünftig mit ihm zusammenarbeiten wollen (ggfs. wendet sich a direkt an die auftraggeber)
frage:
gibt es ein wettbewerbsverbot wonach a nicht mit den ehemaligen auftraggebern in kontant treten darf - muss er u.u. sogar aufträge ablehnen ?
P.S. im arbeitsvertrag war ein wettbewerbsverbot (genauen wortlaut kenne ich nicht) verfasst - in der arbeitsbescheinigung des ag für das arbeitsamt war jedoch in dem feld angekreuzt, dass kein wettbewerbsverbot bestehe
Mal sehen, obs nun klappt. Antwort eben
in falschen Text gerutscht :
Es kommt drauf an, was vereinbart ist !
Um jede Art von Stress zu umgehen gibt es :
die Ehefrau / die Verlobte / die Freundin
und sogar :
fertige Firmen komplett angemeldet. Die liegen in den
Schubladen von fiffigen Steuerberatern und Anwälten.
Der Witz dabei : „Dein fiktiver Mensch“ hält die bsplw.
GmbH / GBR pp. und i. d. Firma ist schon ein Geschäftsführer.
Der Name „Deines Menschen“ tritt also nicht in Erscheinung,
„Dein mensch“ hält aber die Fäden in der Hand.
Wir haben so einen Vorgang noch in Arbeit. Das lief so :
„Der Mensch“ arbeitete in einer Firma als Verkäufer,
dann Chef-Verkäufer. Er provozierte seine Kündigung so,
dass er eine dicke Abfindung kassierte.
Seine Ehefrau machte dann einen Betrieb auf,
was er nicht durfte, er sponn aber alle Fäden.
Seine kleine Firma die gut lief integrierte er
in einen internationalen Konzern, er wurde
Manager für Deutschland. Die Produktionsstätte
baute er für 7,5 Mio und verpachtete an den intern.
Konzern.
Nun provozierte er den Stress mit dem Konzern,
verjagte vorher alle guten Mitarbeiter und Lieferanten
usw. usw.
Der Konzern warf ihn raus, was wieder einen netten
Prozess zur Folge hatte und wieder ne übersatte
Abfindung. Die Pacht für den leerstehenden Betrieb
zahlt der Konzern auch lustig weiter - laut Urteil.
Und nun ? ist unser Mann „krank und arbeitslos“.
Seine Frau verdient wieder Geld - mit der neuen
Firma, die nun bundesweit erfolgreich tätig ist…
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Du hast einen Arbeitsvertrag, da steht wohl drin, daß Du während dieses Arbeitsverhältnisses Deinem Chef keine Konkurrenz machen darfst, vielleicht noch, daß, wenn Du kündigst, Du dann Deinem Chef nicht Konkurrenz machen darfst.
Nun hat Dir Dein Chef gekündigt, und dem Arbeitsamt mitgeteilt, daß Kein Wettbewerbsverbot vorliegt.
Ich hoffe, daß Du eine Kopie von diesem Schriebs hast.
Also kannst Du Dich m.E. daran halten und einfach Deine alten Kunden ansprechen.
Anders wäre es bei einem Aufhebungsvertrag, wo sowas drin stünde…
Weiterhin wäre ein Wettbewerbsverbot nach einer Kündigung nur durch eine besondere Abfindung und ein neues Schriftstück begründbar.
Wie das bei denen ankommt und ob Du damit Kunden rekrutieren kannst, weiß ich nicht.
Viel Erfolg und Durchhaltevermögen
Winni
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Nur mal so Am Rande. Hat dein jemand-Schwager irgendeine Gegeleistung für das eventuelle Wettbewerbsverbot erhalten? Vermutlich nicht und dann ist solch eine Klausel nach beendigung des Arbeitsverhältnisses eh ungültig.
ne hat er nicht - wundere mich nur, dass das mit der übernahme der kunden so einfach geht (vorausgesetzt es ist nichts gegenteiliges vereinbart)…
das würde doch bedeuten, dass vertriebsmann x nach von mir aus 2 jahren beim arbeitgeber y aussteigt und dann mit sämtlichen kunden in kontakt tritt, die abwirbt und dasselbe produkt etwas billiger anbietet und dann noch dieselben lieferanten nutzt wie vorher arbeitgeber y - der y kann dann u.u. seinen laden zumachen - gibt es da keine grundsätzlichen rechtliche schranken ?
gruß vom inder
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Die Umwandlung in die fristgerechte Kü, wie wurde die konkret
durchgezogen? Wurde daraus eine „betriebsbedingte Kü“
gewurschtelt?
genau…
Wann ging die Kündigung zu?
vor ca. 4 wochen
„Circa vier Wochen“ ist genau das, was ich befürchtet hatte, denn jetzt geht es ans Erbsenzählen… Es ist nämlich so, daß er sich von einem wirksam vereinbarten Wettbewerbsverbot lossagen will, muss er innerhalb einer Monatsfrist dem AG schriftlich erklären, daß er sich nicht an das Verbot binden wolle. Die Monatsfrist beginnt mit Zugang der Kündigung.
§ 75 Abs. 1 und 2 HGB:
(1) Löst der Gehilfe das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der /* §§ 70 und 71 */ wegen vertragswidrigen Verhaltens des Prinzipals auf, so wird das Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn der Gehilfe vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich erklärt, daß er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachte.
(2) In gleicher Weise wird das Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn der Prinzipal das Dienstverhältnis kündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß in der Person des Gehilfen vorliegt oder daß sich der Prinzipal bei der Kündigung bereit erklärt, während der Dauer der Beschränkung dem Gehilfen die vollen zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. Im letzteren Falle finden die Vorschriften des § 74b entsprechende Anwendung.