Wettbewerbsverbot?

Hallo,

Annahme: Arbeitnehmer, beschäftigt in Unternehmen A, bewirbt sich innerhalb der Probezeit bei Unternehmen B. Unternehmen B meldet sich, findet die Bewerbung sehr interessant, hat aber ein Abkommen mit Unternehmen A, keine Mitarbeiter von dort einzustellen.
Gilt so ein Abkommen auch, wenn der Arbeitnehmer nach 6 Wochen Probezeit von Unternehmen A gekündigt wird? Könnte der Arbeitnehmer nochmals anfragen vor dem Hintergrund, dass man nur kurze Zeit dort beschäftigt war?

Danke + Gruß,
Sonja

Hallo

Gilt so ein Abkommen auch, wenn …

Das Abkommen kennt niemand von uns.

Könnte der Arbeitnehmer nochmals anfragen …

Ja. Er könnte sogar den alten Arbeitgeber um eine formlose oder gar mündliche Freigabe bitten.

Viel Erfolg

achim

Das hängt davon ab…
Hallöchen,

da so ein Abkommen eindeutig auf Verhandlung zwischen 2 Unternehmen beruht, kann man vom Forum aus kaum den Inhalt und etwaig daraus resultierende Konsequenzen abschätzen.

Ich kann aber aus der Praxis erzählen, dass es eine derartige Form auch bei uns mit Partnerunternehmen gibt.
Das läuft so: Wenn Unternehmen A ein gesteigertes Interesse daran hat, den AN zu behalten, droht A dem B entsprechend des Vertragsinhalts mit Sanktionen.
Wenn Unternehmen A eigentlich keine Aktien in AN investiert hat, wünscht A dem AN viel Glück und das war’s.

So arbeitet einer unserer ehemaligen nicht so wertvollen Mitarbeiter bei unserem Wettbewerber. Wir haben ihm sogar den Übergang so leicht wie möglich gemacht, dass er einen Schnuppertag machen konnte und keine Überbrückung in Arbeitslosigkeit hatte, etc.
Ein anderer sehr wertvoller Mitarbeiter durfte nicht nur nicht zu diesem Wettbewerber gehen: wir haben in diesem Fall dem Wettbewerber signalisiert, dass er bereits durch ein Vorstellungsgespräch die rote Linie überschritten hat und jeder weitere Schritt seinerseits juristische Konsequenzen haben wird.

Also: Alles Verhandlungssache.

Gruß,
Michael