Wettbewerbsverbot bei ehemaligem Kunden meines Arbeitgebers?

Bin Angestellte in einer Agentur (halbe Stelle) und parallel selbstständig tätig. Nun will mich ein Ex-Kunde der Agentur als Selbstständige mit einem Projekt beauftragen. Er ist seit 4 Jahre kein Agentur-Kunde mehr. Darf ich den Auftrag annehmen? Muss ich das dem Arbeitgeber sagen?

Frage von Arbeitsplatz verschoben nach Arbeitsrecht
MOD Pierre

Hallo und herzlich willkommen bei w-w-w,

der erste Ausgangspunkt der Betrachtung sollte der Arbeitsvertrag sein. Was ist dort geregelt zur Beschäftigung außerhalb des Arbeitsvertrages mit Leistungen, die man auch beim Arbeitgeber erbringt? Ist dem Arbeitgeber die Selbständigkeit bekannt?

Grüße
Pierre

Ja, ich arbeite seit über 15 Jahren auch selbstständig. Und das ist dem Arbeitgeber bekannt. Und es waren immer auch Leistungen, die ich auch beim Arbeitgeber erbringe.

Ich kann dir da nur meine Einschätzung mitteilen. Arbeitsrechtlich kann ich nicht raten. Ich habe verstanden, dein Arbeitgeber bei dem Du ein Angestelltenverhältnis hast und Du als Selbständige sind in einem ähnlichen Erwerb tätig und konkurrieren um die potentiell gleichen Kunden. Hättest Du eine Ganztagsstelle, wäre es ein Verstoß gegen deinen Arbeitsvertrag von dem erwähnten Kunden einen Auftrag anzunehmen. Du müsstest ihm sagen, er möchte sich an deinen Arbeitgeber wenden, der dich dann womöglich mit der Bearbeitung des Auftrags beauftragen könnte.
Eine Halbtagstätigkeit ändert diese Treuepflicht. Man kann weder von dir verlangen, dass Du deinen Lebensunterhalt mit einer Halbtagsstelle allein bestreiten musst, noch dass Du nur in einer berufsfremden Tätigkeit die andere Hälfte deines Lebensunterhalts bestreiten darfst. Was Du nicht dürftest ist aktive Abwerbung nach dem Modell „Komm zu mir, ich unterbiete meinen Arbeitgeber“ oder gar unter Benutzung von Betriebsmitteln deines Arbeitgebers z.B. Software.
Ganz unkritisch ist so eine Kundenbeziehung nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Arbeitgeber für eine juristische Auseinandersetzung gute Karten hätte.
Udo Becker

In den 1970er Jahren hatte ich im IT Bereich klare Regelungen im Arbeitsvertrag. Zwei Jahre nach Ausscheiden durfte ich weder für Kunden noch für Wettbewerber tätig sein. Ein daraus resultierendes niedrigeres Einkommen hat der alte Arbeitgeber auszugleichen.

Ob es gesetzliche Regelungen gibt, weiß ich nicht.

Ich würde meinem Teil-Arbeitgeber keine Kunden abspenstig machen. Deine Angabe, dass er vier Jahre nicht mehr Kunde ist, hängt ja von der Branche ab. Bestattungs- und Bauunternehmer bedienen die Kunden gerne in größeren Abständen.

Fällt es dir schwer, selbst Kunden zu akquirieren?

Servus,

prima Grundlage für eine fundierte Antwort.

und das steht auch gar nicht zur Debatte. Da steht nämlich

Und diese Frage:

steht in keinerlei Zusammenhang zur vorgelegten Frage.

Was soll das?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

grundsätzlich darfst Du nicht parallel zu Deiner Tätigkeit im Angestelltenverhältnis eine gleichartige Tätigkeit selbständig ausüben. Das ergibt sich „um zwei Ecken rum“ aus § 60 HGB, der sich mit dem „Hebel“ des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) über Handelsgewerbe hinaus auf alle anderen Tätigkeiten ausdehnen lässt.

Das hier:

zeigt allerdings, dass der Arbeitgeber keinen Wert auf Einhaltung des grundsätzlichen allgemeinen Wettbewerbsverbots legt. Das engt dieses allgemeine Wettbewerbsverbot ein, analog zu § 60 Abs 2 HGB: Die Genehmigung des Arbeitgebers für die selbständige Tätigkeit im selben Bereich gilt als erteilt, wenn er davon weiß und sie nicht untersagt; wenn Du selbständig für einen aktuellen Bestandskunden des Arbeitgebers tätig würdest, wäre diese Verletzung von Treu und Glauben allerdings so ausgeprägt, dass Du Dich kaum darauf berufen könntest, dass der Arbeitgeber ja 15 Jahre lang alles mögliche geduldet hat.

Wenn zum Anzeigen konkreter einzelner Aufträge und Auftraggeber weder eine Regelung im Arbeitsvertrag noch eine Weisung des Arbeitgebers besteht, solltest Du den Auftrag nur dann nicht annehmen, wenn Dir bekannt ist, dass Dein Arbeitgeber sich ebenfalls um einen Auftrag dieses gewesenen Kunden im gegebenen Zusammenhang bemüht oder bemüht hat, Du also wissentlich und willentlich mit ihm konkurrierst.

Schöne Grüße

MM

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Ich habe eigene Kunden, aber dieser spezielle will nur mit mir zusammenarbeiten, nicht mit meinem Arbeitgeber. Und ich habe ihn nicht aktiv abgeworben, er ist auf mich zugekommen.

Habe ihn nicht aktiv abgeworben und benutze auch keine Betriebsmittel meines Arbeitgebers. Arbeite ohnehin nur im Homeoffice, ein paar hundert km von meinem Arbeitgeber entfernt.

Nein, er hat sich seit vier Jahren nicht um den Ex-Kunden bemüht und auch keinen Kontakt zu ihm. Dieser will auch nicht mit ihm zusammenarbeiten. Es gibt darüber hinaus einen anderen Ex-Kunden, bei dem die Zusammenarbeit mit meinem Arbeitgeber erst Ende letzten Jahres beendet wurde. Dieser wollte mich auch als Selbstständige beauftragen. Das habe ich abgelehnt.

Damit gibt es meines Erachtens nichts, was Dir als Fehlverhalten anzukreiden wäre.

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