Wettbewerbsverbot bei ord. Kdg. d. AN

Hallo,

im Arbeitsvertrag ist kein Wettbewerbsverbot vereinbart.

Wenn der AN nun ordentlich kündigt, unterliegt er irgendeinem gesetzlichem Wettbewerbsverbot?

Wie ist es wenn der AG ordentlich oder außerordentlich Kündigt?

Wie ist es wenn der AG ordentlich oder außerordentlich
Kündigt?

ein gesetzliches, nachvertragliches wettbewerbsverbot gibt es nicht. dazu bedarf es einer formwirksamen vereinbarung, §§ 74ff. HGB analog.
es besteht nur in sehr beschränktem umfang eine nachwirkende treuepflicht des AN, §§ 3, 17, 18 UWG.