Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag.
Ich möchte bei meiner aktuellen Arbeit kündigen und mich im selben Tätigkeitsbereich selbstständig machen. Ich denke, dass mein jetziger Chef gegen mich „schießen“ wird. Ich werde selbstverständlich für meine neue Selbstständigkeit keine Firmendaten/Adressen entwenden.
Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Wettbewerbsklausel. Habe ich dennoch was zu befürchten?!?
Des weiteren habe ich noch fast 2000 Überstunden. Verstoße ich gegen meinen Vertrag, wenn ich die 30-tägige Kündigungsfrist nicht einhalte, solange mein Chef meine Überstünden nicht beglichen hat?!?
hallo…
da kann ich dir nicht weiterhelfen.
gruß jürgen
Hallo,
es gibt ein Wettbewerbsverbot, wenn aber nichts im Vertrag steht, dann trifft es auch nicht zu. Sie üben die Tätigkeit ja nicht gleichzeitig zu Ihrer jetzigen aus.
Ich denke, Überstunden ändern an der 30 Tage Kündigungsvereinbarung nichts, was nicht abgefeiert wurde, muß ausbezahlt werden.
Marco
Kann ich denn meinem Chef sagen, dass ich die „Kündigungsfrist“ abfeieren möchte, und muss er dem zustimmen?!?
Darf ich mich dann bereits in dieser Zeit auf meine neues gewerbe vorbereiten?!? (Informationen einholen, beim Arbeitsamt Existenzgründerzuschuss beantragen etc.)
Da kenn ich mich rechtlich nicht damit aus. Wenns 30 Tage sind, dann wird´s warscheinlich sein, dass er Dir den Rest auszahlt, aber das mußt Du mit ihm verhandeln.
Wenn Du die Überstunden abfeierst und zwischendrin nicht wieder arbeiten mußt, könnte ich mir schon vorstellen, dass Dein Chef nix dagegen hat, das Du Dich auf die neue Arbeit vorbereitest.
Marco