Wettbewerbsverbotklausel

Liebe Experten,

ich habe bei meinem letzten Arbeitgeber eine Wettbewerbsverbotsklausel („competition clause“) unterschreiben müssen. Diese verbietet es mir in den nächsten 2 Jahren bei dirketen Konkurrenten und Kunden des Unternehmens zu arbeiten. Außerdem verbietet sie mir, selbst ein Konkurrenzunternehmen zu gründen.

Wann ist eine solche Klausel rechtsgültig. Wie muß man in diesem Zusammenhang „Konkurrenz“ definieren? Was ist mit „Kunden“ gemeint?

Mir wurde zwar für die fragliche Zeit die Hälfte meines bisherigen Gehaltes vertraglich zugesichert, die Geschäftsführung hat mir aber (leider nur mündlich) mitgeteilt, daß sie dies nicht zahlen werde, da sie es als „Diebstahl an den Unternehmen“ auffassen würde. (Typisch Abzocker!)

Einerseits würde ich das Unternehmen gerne verklagen, andererseits kann ich für meine späteren Tätigkeiten die Kontakte zu dieser Firma noch gut gebrauchen, darf sie mir also nicht zum Feind machen. Daher meine Frage: Wenn es mir gelingen würde, das Statement, daß das Unternehmen nicht bereit ist, Ihren Verpflichtungen aus der Wettbewerbsklausel zu erfüllen, schriftlich zu bekommen, wäre ich dann automatisch rechtlich von der Wettbewerbsklausel befreit?

Da ich gerade dabei bin mich selbständig zu machen, wäre ich sehr froh, wenn ich diese Fragen möglichst rasch klären könnte.

Vielen Dank schon mal im Voraus,

Daniel Enache

Hallo,

viele solcher Klauseln sind unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer einseitig benachteiligen.
Dabei ist allerdings wichtig, was für eine Tätigkeit das eigentlich war (je höher in der Hirarchie bzw. Gehaltsstufe, umso eher ist die Klausel wirksam).
Wenn Dein Arbeitgeber Dich allerdings finanziell dafür freistellt (wie das ja anscheinend vorgesehen ist mit dem halben Gehalt) spricht das eher für die Wirksamkeit der Klausel.

Schreib denen doch mal und bitte darum, entweder Dein halbes Gehalt regelmäßig zu zahlen oder auf die Wettbewerbsverbotsklausel zu verzichten.

Anderer Tip: Hast Du nicht eine Ehefrau oder evtl. eine/n anderen nahen Verwandten, der die Freiheit hat, alles das unternehmerisch zu tun, was er/ sie will?

Gruß Bernd

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Lieber Bernd,

danke für deine rasche Antwort. Der Tip mit dem Versuch eine Freistellung zu erwirken ist ganz gut. Ich werde es mal versuchen.

Eigentlich möchte ich gar nicht in Wettbewerb zu dieser Firma treten. Sie bezeichet sich selbst als Firma, die Standardsoftware herstellt zur Prognose im Demand-Chain-Management (dasselbe wie Supply-Chain-Management nur vom Kunden aus gesehen). Natürlich bieten sie auch Beratung an um (1) ihr Produkt zu verkaufen und (2) ihr Produkt auf die Kundenbedürfnisse optimal einzustellen (Parametierung). Die Beratung ist aber nicht ihr Hauptgeschäft.

Ich möchte freiberuflich Beratungsdienstleistungen im Bereich Statistik anbieten. Dabei wird wohl auch Programmierung anfallen, allerdings keine Standardsoftware , sondern individuelle Lösungen. Kann man dann juristisch sagen, daß ich ein Wettbewerbsunternehmen gründe? Wie wird ein Wettbewerbsunternehmen genau definiert? Das sind eigentlich die Kernfragen, die mich beschäftigen.

Der Trick mit der Ehefrau ist eigentlich gut. Leider darf ich laut Vertrag auch nicht „indirekt“ für einen Wettbewerber arbeiten.

Danke,

Daniel.

Hi!

Diese Klauseln gelten, sofern die Firma eine Gegenleistung für diese Klausel anbietet, was sie ja mit dem halben Monatsgehalt macht! Allerdings steht in den Standardverträgen, daß dieses halbe Gehalt nur bezahlt wird, wenn dein Monatseinkommen in dieser Zeit nicht über einem bestimmten Prozentsatz des letzten Gehaltes liegt!

Ich würde das Gehalt auf jeden Fall einfordern, denn eine spätere Zusammenarbeit ist vermutlich eh unwahrscheinlich und würde vermutlich auch durch entsprechende Zahlung nicht verhindert! Je nachdem kommt ja schon ne ordentlich Summe zusammen und wenn sie nicht zahlen ist die Klausel auch unwirksam! Denk aber dran…die Forderung per Einschreiben oder per Fax zu senden bzgl des Nachweises ;o)

Ich habe es auf jeden Fall gemacht und Recht bekommen!

Gruß

Bernd

P.S.: Dein Geschäftsplan wird auf jeden Fall als Konkurrenzunternehmen gedeutet, denke ich!

Hallo Bernd,

danke für deine Tips. Ich denke, ich werde versuchen, mir schriftlich geben zu lassen, was als „Konkurrenzunternehmen“ anzusehen ist oder nicht. Wenn ich es einmal schriftlich von denen bekommen habe, können Sie ja nicht mehr im Nachhinein ihre Meinung ändern.

Danke,

Daniel.