Liebe Fachleute(!),
unter welchen Voraussetzungen könnte eine Unwirksamkeit einer Wettberwerbsverbotsklausel (übliche Formulierung) zugunsten des Arbeitnehmers vorliegen?
Gibt es im Web Beispielurteile bzw. qualifizierte Kommentare bzgl. solcher Klauseln bei Arbeitsverhältnissen, deren Entgeltregelung einen variablen Anteil enthalten?
Danke und Grüße,
M.