Wettebewerbsverbot greift es?

Moin,

ich habe eine Frage im Arbeitsrecht zum Thema Wettbewerbsverbot.

Ich habe mich als Virtuelle Assistentin im Nebenerwerb selbstständig gemacht. Mein Arbeitgeber ist informiert und hat es abgesegnet.

Ich bin derzeit in Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist eine Personalberatung, spezialisiert auf die Automobilzulieferindustrie. Als Assistentin habe ich dort in der Buchhaltung und als Unterstützung für das Team gearbeitet. Also Rechnungserstellung etc. aber auch die Erstellung und Pflege unserer Stellenanzeigen und der Bewerber im Managementsystem übernommen.

Nun möchte ich mich in meiner Selbstständigkeit gerne auf den Bereich Stellenanzeigen Erstellung und Management spezialisieren.
Es geht dabei REIN um die Erstellung/Onlinestellung der Anzeige, kein Management der darauf folgenden Bewerber.

Kann ich das machen? Oder würde das ins Wettbewerbsverbot fallen? Generell würde ich meinem AG ja keine Kunden streitig machen (Die Automobil-Branche kann ich ja im Zweifel sogar auslassen) Da ich auch keine Personalvermittlung anbieten möchte.

Mein grober Sachverstand im Rechtsbereich würde mir sagen „Kein Problem“, aber bei Rechtlichen Sachen weiß man ja nie :wink:

Danke vielmals!

Hallo,

gibt es denn bezüglich des Wettbewerbsverbots etwas Schriftliches? Falls ja, wie ist die genaue (anonymisierte) Formulierung?

Gibt es denn bezüglich des Nebenerwerbs etwas Schriftliches? Falls ja, wie ist die genaue (anonymisierte) Formulierung?

&tschüß
Wolfgang

Hi,
ich habe nur die Standardklausel im Vertrag … „… Eine andere berufliche, geschäftliche oder ehrenamtliche Tätigkeit bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitgebers. Eine solche Zustimmung soll jedoch nur verweigert werden, wenn dadurch die Tätigkeit für den Arbeitgeber beeinträchtigt wird.“

Die Nebentätigkeit habe ich allgemein gehalten und wie folgt angekündigt und bestätigt bekommen:

"ich plane während meiner Elternzeit, ab dem XXX die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in Form einer Selbstständigkeit. Hiermit informiere ich Sie darüber und bitte Sie gleichzeitig darum, den Erhalt des Schreibens zu bestätigen.

Ich versichere, dass durch die Nebenbeschäftigung die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und auch Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom XXX bestehen fort. "

Erhalten und zur Kenntniss genommen Firma XY
Unterzeichnet

Das ist gut. Aber dann schreibst du das hier:

Das ist keine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers. Das ist genau genommen nur eine Lesebestätigung. Da aber ein AG nur eingeschränkt die Möglichkeit hat, Nebentätigkeiten zu untersagen, dürfte eine Unterlassung der Untersagung als Zustimmung gelten. @Albarracin wird das besser wissen.

Leider habe ich nicht ganz verstanden, in welchen Geschäftszweigen du und dein Arbeitgeber nun genau tätig seid. Im Zweifel wäre doch sinnvoll, dem AG einmal genau mitzuteilen, welche Tätigkeit man nebenbei ausführen möchte.

Hallo,

wird eine -zulässige- ausdrückliche Zustimmung für eine Nebentätigkeit verlangt, dann kann diese nicht rechtswirksam durch Stillschweigen erfolgen.

Wahrscheinlich spielt diese Frage aber hier keine Rolle, wenn es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
Eine selbstständige Tätigkeit muß idR dem AG noch nicht mal angezeigt werden, da dieses hier

bei einer selbstständigen Tätigkeit, die nicht dem ArbZG unterliegt, keine Rolle spielt.
Allerdings gelten nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ des § 242 BGB auch arbeitsvertragliche Nebenpflichten in Bezug auf die selbstständige Tätigkeit. Auch durch selbstständige Tätigkeit darf der AG nicht geschädigt werden - zB durch Konkurrenz.

Wenn die Serviceleistung im Stellenmanagement außerhalb des spezialisierten Geschäftsfeld des AG stattfindet, kann ich keine Konkurrenz erkennen - dies muß aber letztendlich durch einen Fachmenschen vor Ort abschließend beurteilt werden.

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Vielen dank euch!

Genau, da ich mir erlesen hatte, dass eine ausdrückliche Zustimmung nicht erforderlich wäre für eine Selbstständigkeit, habe ich es erstmal so offen formuliert. Generell habe ich eben mündlich die ausdrückliche Erlaubnis eingeholt zuvor und der Chef hat das auch ggü. Kollegen bereits erwähnt und als abgesprochen dargestellt. Da sehe ich also kein Problem.

Bzgl. Der Tätigkeit: genau, mein Unternehmen sucht Personal und verdient darüber Geld. Dazu werden eben natürlich Stellenangebote geschrieben, diese stellen aber keine Gewinnerzielende/bringende Leistung dar sondern dienen ja nur dem Recruitingzweck. Wir erstellen keine Anzeigen für unsere Kunden.

Ich hingegen suche ja eben kein Personal sondern erstelle für meine Auftraggeber die Stellenangebote gegen Rechnung, damit sie selber Personal suchen und finden können.

Wenn ich also eure Antworten korrekt verstanden habe liegt da im Grunde kein Problem vor, da mein Unternehmen für das Rekrutierte Personal und nicht für die Dafür angewandten Techniken zur Beschaffung (Stellenanzeigen, Headhunting, Research…) bezahlt wird.

Warum fragst du nicht einfach deinen Arbeitgeber, um auf der sicheren Seite zu sein? Die Tatsache, dass du dich anscheinend davor drückst, zeigt nur, dass du dir nicht sicher bist, warum also nicht ganz offen mit dem Arbeitgeber darüber sprechen?

Hallo,

da hast Du offensichtlich was falsch verstanden,

weil Du es vielleicht falsch verstehen wolltest, denn um das hier

kommst Du nicht herum, wenn Du sicher sein willst.

Es spricht vieles dafür, daß es kein Problem ist, aber in einem I-net-Forum haftet niemand für sein Wissen, seine Vermutungen und seine Äußerungen.

&tschüß
Wolfgang

Das verstehe ich nicht ganz.

Was möchte ich „falsch“ verstehen, da es mir in den Kram passt? (So verstehe ich deine Aussage, korrigiere mich wenn es nicht so gemeint ist). Du hast weiter oben geschrieben es liegt (vermutlich) kein WV vor solange ich mich n nicht im spiritualisierten Geschäftsfeld bewege. Das tue ich bisher nicht und kann ich weiterhin vermeiden. Zum einen habe ich nicht vor rekrutierend tätig zu werden zum anderen lässt sich die spezielle Kundenbranche für mich leicht ausklammern.

Davon ab.
Das die hier getroffenen Aussagen keine Haftbare Grundlage darstellen ist mir absolut Bewusst, dennoch helfen sie mir, die Sachlage besser einzuschätzen.
Aber dennoch vielen Dank für den Hinweis, gewiss verlassen sich genug und viel zu viele zu stark darauf.

Hallo,

die Antwort liegt im Wort

&tschüß
Wolfgang