Wettgewinne einklagen ?

Hallo

Habe ein Problem mit einem Sportwettenanbieter der mein Guthaben nicht auszahlen möchte. (Betrag 1400 Euro (700 Euro sind Einzahlungen von mir der Rest sind Wettgewinne)

Was kann ich unternehmen um den Betrag zu erhalten.

Die Firma bietet sportwetten im Internet an. Hat Sitz in Deutschland und England.

Vielen Dank

Gruß

Mike

Was kann ich unternehmen um den Betrag zu erhalten.

Tja, wie lautet die häufigste Antwort eines Juristen? Das kommt drauf an…
§ 762 BGB regelt, daß durch Spiel oder Wette eine Verbindlichkeit nicht begründet wird und das aufgrund des Spieles oder der Wette geleistete nicht zurückgefordert werden kann.
Mit anderen Worten: Spiel- und Wett"schulden" und -einsätze können nicht eingeklagt werden, daher auch das Sprichwort „Spielschulden sind Ehrenschulden“.
Etwas anderes gilt gem. § 763 BGB selbstverständlich für staatlich genehmigte Lotterien oder Ausspielungen.
Es kommt hier also darauf an, welcher Art der Anbieter genau ist, was er für eine Konzession hat und wie die Bedingungen formuliert sind, die dem Wetteinsatz zugrunde liegen.
Geht man einmal davon aus, daß das alles rechtens ist und eine Verbindlichkeit begründet wurde, kannst Du das Geld wie jede andere Forderung auch geltend machen, d.h. wenn auf entsprechende Mahnung nicht gezahlt wird: Mahnbescheid, Klage; am besten zum Anwalt gehen.

Ciao, Wotan

Das solche „Wettschulden“ nicht einklagbar sind ist klar, aber
wenn dieser Anbieter von vorne herrein gar nicht die Absicht hatte auszuzahlen was gewonnen wurde, obwohl er das versprach, liegt Betrug vor.

263STGB

besonders zu lesen gewerbsmäßige Begehung

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Troll,

wenn dieser Anbieter von vorne herrein gar nicht die Absicht
hatte auszuzahlen was gewonnen wurde, obwohl er das versprach,
liegt Betrug vor.

wie willst Du das beweisen.

besonders zu lesen gewerbsmäßige Begehung

Was ist das?

Gruß
N.

Hallo

Warum wird denn nur dieser § 762 BGB benutzt. Der sportwettenanbieter hat seine eigenen AGB und dort steht eindeutig falls das Konto ein Guthaben ausweißt, kann jederzeit eine Auszahlung angefordert werden.

Gab es überhaupt schon einmal ein Prozess wo Wettgewinne von einem Sportwettenanbieter nicht ausbezahlt wurden und dieser verklagt wurde ?

Wo kann man da nachforschen ?

Gruß modano

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Warum wird denn nur dieser § 762 BGB benutzt.

Wird er ja nicht nur. Deswegen habe ich ja geschrieben „Es kommt hier also darauf an, welcher Art der Anbieter genau ist, was er für eine Konzession hat und wie die Bedingungen formuliert sind, die dem Wetteinsatz zugrunde liegen.“
Da Du jetzt schreibst, daß die Bedingungen etwas entsprechendes hergeben, gilt, das, was ich für diesen Fall geschreiben habe, nämlich daß Du die Forderung einklagen kannst wie jede andere auch.

Gab es überhaupt schon einmal ein Prozess wo Wettgewinne von
einem Sportwettenanbieter nicht ausbezahlt wurden und dieser
verklagt wurde ?

Keine Ahnung.

Wo kann man da nachforschen ?

dto.

Ciao, Wotan

Hallo Troll,

wenn dieser Anbieter von vorne herrein gar nicht die Absicht
hatte auszuzahlen was gewonnen wurde, obwohl er das versprach,
liegt Betrug vor.

wie willst Du das beweisen.

Genau, das ist der eine Punkt.
Der andere: Die Frage lautete, wie er an sein Geld kommt. Da hat diese Antwort ja nun nicht viel mit zu tun. (Klar, wenn die StA irgendwann unwahrscheinlicherweise wg. § 263 StGB anklagen würde und unwahrscheinlicherweise dann auch noch irgendwann eine Verurteilung erfolgen würde, könnte man evtl. auf die Idee kommen, was über § 823 II 1 BGB zu machen, was aber auch noch genügend Probleme aufwirft. So könnte man ganz ganz vielleicht mal in 5 Jahren Geld sehen).
Also: die Antwort ist ein typischer Fall von „Wen interessiert´s? Keinen!“ und „Was bringt´s? Nichts!“.

Ciao, Wotan