Wetthomepage

Vor ein einiger Zeit habe ich mit 8 Freunden eine Tippgemeinschaft gegründet.

Jeder zahlt 10,- DM, wettet Fußball-Bundesliga-Spiele und am Saisonende erhält der Sieger den Jackpot.

Vor einem halben Jahr habe ich für unsere kleine Tippgemeinschaft eine Homepage erstellt auf der jeder User automatisch seine Tipps abgeben kann, da sich die Teilnehmer nach dem Abitur über ganz Deutschland verteilt haben.

Nun hat seitdem jeder neue Bekanntschaften gemacht, von denen auch manche mittippen wollten. Gleichzeitig erhalte ich eMails von Menschen, die zufällig auf meine Site gesurft sind und die auch Interesse an einer Teilnahme haben.

Da stellt sich mir natürlich die Frage, wo die Grenze zwischen einer „Schulhof“-Tippgemeinschaft und einem Gewerbe á la „Sportwetten Gera“, etc. ist.

Beziehungsweise viel wichtiger: ab welchem Zeitpunkt wird das Ganze rechtlich problematisch?

Danke für die Hilfe!
Paul

Hi Paul!

Die wichtigste Frage ist hier doch…verdienst du mit der Tipperei Geld?!?
Bisher wohl nicht, doch sobald dies geschieht kommst du in rechtliche Schwierigkeiten.

Gruß

Bernd

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Hi Paul!

Die wichtigste Frage ist hier
doch…verdienst du mit der Tipperei
Geld?!?
Bisher wohl nicht, doch sobald dies
geschieht kommst du in rechtliche
Schwierigkeiten.

Gruß

Bernd

das ist - leider - nicht richtig! Bei Wettangeboten kennt der Staat keine Gnade (aber nicht nur dort stimmt deine Rechtsauffassung nicht!). Bei jeder Art von Glückspielangeboten braucht man eine staatl. Genehmigung, denn private Veranstaltungen, die über das private hinausgehen, will der Staat mitreden (und mitverdienen!). Es könnte natürlich sein, daß die homepage ungefährdet ist, wenn man alle Mitglieder namentlich erfaßt und nur sie einem geschlossenen Benutzerkreis (Code) zugänglich macht. Erkundigt euch bei der Lottogesellschaft, was da zu tun ist.

Vor ein einiger Zeit habe ich mit 8
Freunden eine Tippgemeinschaft gegründet.

Jeder zahlt 10,- DM, wettet
Fußball-Bundesliga-Spiele und am
Saisonende erhält der Sieger den Jackpot.

Vor einem halben Jahr habe ich für unsere
kleine Tippgemeinschaft eine Homepage
erstellt auf der jeder User automatisch
seine Tipps abgeben kann, da sich die
Teilnehmer nach dem Abitur über ganz
Deutschland verteilt haben.

Nun hat seitdem jeder neue
Bekanntschaften gemacht, von denen auch
manche mittippen wollten. Gleichzeitig
erhalte ich eMails von Menschen, die
zufällig auf meine Site gesurft sind und
die auch Interesse an einer Teilnahme
haben.

Da stellt sich mir natürlich die Frage,
wo die Grenze zwischen einer
„Schulhof“-Tippgemeinschaft und einem
Gewerbe á la „Sportwetten Gera“, etc.
ist.

Beziehungsweise viel wichtiger: ab
welchem Zeitpunkt wird das Ganze
rechtlich problematisch?

Danke für die Hilfe!
Paul

Hi!

Sorry Klaus, aber bevor du meine Rechtsauffassung als falsch darstellst solltest du dich besser informieren!

Private Tippgemeinschaften stellen keinerlei Problem dar, wobei es unerheblich ist ob dies übers Internet geschieht!

Probleme gibt´s erst sobald der „Betreiber“ dies im Profitsinne macht!

Alle anderen Darstellungen sind rechtlich nicht haltbar!

Gruß

Bernd