Wfa

Hallo,
auf der Homepage der WFA gibt es zwar einen sog. Förderberater, habe aber trotzdem dazu fragen:

a) Welches Bruttoeinkommen muß man eigentlich angeben, das was auf der Lohnsteuerkarte steht oder das, was einen der Fiskus berechnet ?

b) junge Ehepaare
Ich meine früher stand unter diesem Punkt, das man nicht länger als 5 Jahre verheiratet sein darf, um hier einen Freibetrag zu bekommen. Jetzt steht da die Frage, ob beide unter 39 Jahre sind. Hat sich da was geändert, oder täusche ich mich. ? Wie hoch ist der Freibetrag ?

c) Kreditanspruch
Es heißt Kredite können bekommen, Eltern mit mindestens ein Kind oder Personen mit mindestens 50 % Behinderung. Wie soll man das mit der Behinderung verstehen, eine Dauerbehinderung oder auch eine bei Kreditantragstellung vorliegende zeitlich anerkannte Behinderung. ?

d) Als Pauschalberechnung wird, meine ich, erklärt, das man 10 % für Steuern, 10 % für Rentenversicherung und 10 % für Krankenversicherung abziehen kann und einen Freibetrag (z. Zt. 920 € ?). Wie aber sieht das aus, wenn einer Verdiener ist und einer Zeitrente erhält, und die Rente auch besteuert wird. ?

Danke
Moni

Hallo Moni,

ich selber kann Dir nicht weiterhelfen, aber Du könntest ja mal einen Finanzberater besuchen der sich mit Fördermitteln auskennt.
Ich selber war letztes Jahr auch bei einem solchen und ich habe Fördermittel von der WfA erhalten.

Gruß
Roland

auf der Homepage der WFA gibt es zwar einen sog.
Förderberater, habe aber trotzdem dazu fragen:

a) Welches Bruttoeinkommen muß man eigentlich angeben, das was
auf der Lohnsteuerkarte steht oder das, was einen der Fiskus
berechnet ?

b) junge Ehepaare
Ich meine früher stand unter diesem Punkt, das man nicht
länger als 5 Jahre verheiratet sein darf, um hier einen
Freibetrag zu bekommen. Jetzt steht da die Frage, ob beide
unter 39 Jahre sind. Hat sich da was geändert, oder täusche
ich mich. ? Wie hoch ist der Freibetrag ?

c) Kreditanspruch
Es heißt Kredite können bekommen, Eltern mit mindestens ein
Kind oder Personen mit mindestens 50 % Behinderung. Wie soll
man das mit der Behinderung verstehen, eine Dauerbehinderung
oder auch eine bei Kreditantragstellung vorliegende zeitlich
anerkannte Behinderung. ?

d) Als Pauschalberechnung wird, meine ich, erklärt, das man 10
% für Steuern, 10 % für Rentenversicherung und 10 % für
Krankenversicherung abziehen kann und einen Freibetrag (z. Zt.
920 € ?). Wie aber sieht das aus, wenn einer Verdiener ist und
einer Zeitrente erhält, und die Rente auch besteuert wird. ?

Danke
Moni