WG Abmahnung Vermieter betreten

Hallo liebe wissende,

folgender fiktionaler Fall: Aus einer WG mit 3 Personen (3 Einzelzimmer gemeinsames Bad, Küche, Flur) und einzelnen Mietverträgen ziehen 2 aus, die Räume (Einzelzimmer) sind noch nicht weitervermietet.
Der Vertreter der Vermietung (ein Rechtsanwalt) betrat ohne Benachrichtigung und ohne Wissen des Mieters die Wohnung 2 mal. Das eine mal mit Mietinteressenten.
Nach dem ersten mal erfolgte vom Vermieter eine Abmahnung wegen angeblichem Schmutz und Schimmel auf Geschirr in der Spüle. Mit dem Nachsatz das bei nicht erfolgter Beseitigung des Zustandes eine Kündigung ausgesprochen wird.

Nach der ersten „Besichtigung“ erfolgte von Seiten des Mieters eine schriftliche Antwort die die Mahnung als unzulässig bezeichntete weil gemietete Räume und die Wohnung ohne Wissen des Mieters betreten wurden.
1 Tag nach erhalt der Antwort betrat der Vermieter (Anwalt) die Wohnung erneut ohne Wissen des Mieters.
Nach einer versuchten Aussprache des Mieters und Vermietervertreters (vom Mieter ausgehend)kündigte letzterer an in „Seine“ Räume jederzeit gehen zu dürfen und dies auch in Zukunft zu tun.

Nun die Frage: Ist das Vorgehen bei der Abmahnung und im Bezug auf Betreten der Wohnung rechtlich gesehen nachvollziehbar oder handelt der Vermieter nicht richtig.

Auf eine Antwort wäre ich sehr gespannt

kommt drauf an, was gemietet wurde: ein zimmer für einen, oder eine wohnung mit mehreren mietern? im ersten fall dürfte der vermieter imo die leeren zimmer betreten (und die gemeinschaftsräume damit wohl auch). im letzten fall nicht ohne ankündigung.

Danke für die schnelle Antwort, werde das ganze präzisieren:

Die Mieter haben in der Wohnung jeweils 1 Zimmer für sich allein (voller Quadratmeterpreis) und die gemeinschaftlich genutzten Räume (Flur, Bad, Küche) werden anteilig 1/3 bezahlt.

Der Vermieter soll in Diesem Fall nebenbei keinen Eigenbedarf anwenden können.

Also hat der Mieter nur ein Zimmer angemietet - mehr nicht. Wüsste nicht, was entgegensteht, dass der Vermieter anderen Mietinteressenten freie Zimmer zeigt.

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Hallo,

sofern der Gemeinschaftsmietvertrag keine entsprechende Klausel enthält,die dem Vermieter das Betreten der Gemeinschaftsräume der WG erlaubt,handelt es sich um Hausfriedensbruch.

Der Vermieter hat schließlich beim Abschluß des Mietvertrages ja ausdrücklich seine Zustimmung zur Bildung einer Wohngemeinschaft gegeben und von daher gelten auch für eine WG die gleichen Bestimmungen wie für eine normale Wohnung.

Besuchstermine sind im Voraus anzumelden… nicht einfach eindringen…

…wo hat denn der erhrenwerte Herr Rechtsanwalt den Zimmerschlüssel her??? dummfrag…nur der Mieter darf Wohnungsschlüssel haben!!!
Das währe ,glaub ich, eine Sache für den Staatsanwalt

Hallo,

sofern der Gemeinschaftsmietvertrag

Der Fragesteller sprach von „einzelnen Mietverträgen“.

Der Vermieter hat schließlich beim Abschluß des Mietvertrages
ja ausdrücklich seine Zustimmung zur Bildung einer
Wohngemeinschaft gegeben

Genaugenommen hat der Vermieter selbst eine Wohngemeinschaft gegründet und die Zimmer einzeln vermietet. In dieser Konstellation halte ich es für fraglich, ob Deine Antwort richtig ist.

Wenn ich von einer Wohnung ein Zimmer (unter)vermiete, verbietet mir das ja nicht, den Rest der Wohnung zu nutzen. Genaugenommen könnte der Vermieter ja auch selbst einziehen - niemanmd zwingt ihn, die restlichen Räume erneut zu vermieten.

Gruß,
Max

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Hallo Salocin,

wie Frau Weber schon ausführte:

3 Zimmer sind einzeln vermietet. Küche, Flur, Bad sind Gemeinschaftsräume. Fallen nun 2 Mieter weg, kann der VM dafür einspringen und seine 2 Wohnräume allein, bzw. die Geimeinschaftsräume auch gemeinsam mit dem verbleibenden Mieter nutzen (Nachmietern zeigen).

Das kann er auch jederzeit, sofern er den Privatbereich des 1 Mieters nicht stört.

Mängel am Interieur kann er nur rügen, wenn es eine Belastung der Mietsache darstellt. Ob vergammeltes Essen in einem Topf dazuzählt, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. Das wage ich allerdings zu bezweifeln.

Woher er die Schlüssel hat? Wohl von den ausgezogenen Mietern - um die Räume erneut zu vermieten.

VG
Mela

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dummfrag

In der Tat. Die Schlüssel hat er natürlich von den anderen zwei Mietern - die sicherlich mit einer ordnungsgemäßen Schlüsselübergabe ausgezogen sind. Es gab, wie der Fragesteller schreibt, hier keinen gemeinsamen Mietvertrag und damit auch kein Rechtsverhältnis zwischen den Mietern - wem sonst als dem Vermieter hätten sie also den Schlüssel geben sollen?

Ich sehe auch keinen Grund, warum derjenige, der nur ein Zimmer der Wohnung gemietet hat, plötzlich über die ganze Wohnung bestimmen soll, nur weil die anderen beiden ausgezogen sind.

Gruß,
Max

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Vielen Dank für die Antworten

Habe mir schon gedacht das das mit dem Schimmel eher eine Fallentscheidung wäre. Danke für die Antwort hierbei.

So wie ich das jetzt verstanden habe hat ein Mieter mit keinem Gemeinschaftsvertrag trotz der zu leistenden Zahlungen für die gemeinschaftlich genutzten Räume hier nur Anspruch auf Privatssphäre für das „voll“ bezahlte Zimmer und keinerlei Privatssphärenschutz in den nicht „voll“ gemieteten Räumen.

Wenn in Diesem Fall der Vermieter als mitbenutzer der Gemeinschaftsräume auftritt, hat er dann nicht deren Kosten zu teilen? So z.B Strom und Wasserverbrauch?

Wenn in Diesem Fall der Vermieter als mitbenutzer der
Gemeinschaftsräume auftritt, hat er dann nicht deren Kosten zu
teilen? So z.B Strom und Wasserverbrauch?

das ist wie ein haus mit mehreren wohnungen zu sehen, die alle einem vermieter gehören. steht eine wohnung leer, muss der vermieter den anteil der nebenkosten der wohnung aus der eigenen tasche zahlen. auf die verbleibenden mieter kann nur der jeweilige „eigene“ anteil umgelegt werden.