Hallo liebe wissende,
folgender fiktionaler Fall: Aus einer WG mit 3 Personen (3 Einzelzimmer gemeinsames Bad, Küche, Flur) und einzelnen Mietverträgen ziehen 2 aus, die Räume (Einzelzimmer) sind noch nicht weitervermietet.
Der Vertreter der Vermietung (ein Rechtsanwalt) betrat ohne Benachrichtigung und ohne Wissen des Mieters die Wohnung 2 mal. Das eine mal mit Mietinteressenten.
Nach dem ersten mal erfolgte vom Vermieter eine Abmahnung wegen angeblichem Schmutz und Schimmel auf Geschirr in der Spüle. Mit dem Nachsatz das bei nicht erfolgter Beseitigung des Zustandes eine Kündigung ausgesprochen wird.
Nach der ersten „Besichtigung“ erfolgte von Seiten des Mieters eine schriftliche Antwort die die Mahnung als unzulässig bezeichntete weil gemietete Räume und die Wohnung ohne Wissen des Mieters betreten wurden.
1 Tag nach erhalt der Antwort betrat der Vermieter (Anwalt) die Wohnung erneut ohne Wissen des Mieters.
Nach einer versuchten Aussprache des Mieters und Vermietervertreters (vom Mieter ausgehend)kündigte letzterer an in „Seine“ Räume jederzeit gehen zu dürfen und dies auch in Zukunft zu tun.
Nun die Frage: Ist das Vorgehen bei der Abmahnung und im Bezug auf Betreten der Wohnung rechtlich gesehen nachvollziehbar oder handelt der Vermieter nicht richtig.
Auf eine Antwort wäre ich sehr gespannt