WG Abrechnung Strom

Hallo,

angenommen wir haben einen Hauptmieter + einen Untermieter für einen gewissen Zeitraum. 01/04 - 03/05. Die Stromabrechnung kommt jeweils im November. Abrechnung 11/04 war +/- null, also keine Nachzahlung.

ab 04/05 - 11/05 wohnen jetzt ZWEI Untermieter. Abrechnung kommt 11/05, angenommen mal 300 Euro Nachzahlung.

Wer sollte jetzt was zahlen?

Jetzt gibt es zwei Seiten, die eine Seite sagt, ich zahle nur das nach, für die Zeit die ich da gewohnt habe (8 Monate)

Die andere Seite sagt, vorher war die Abrechnung +/- null, d.h. der Mehrverbrauch liegt an der zusätzlichen Person, also muss das unter dem Hauptmieter + den zwei neuen Untermietern 1/3 aufgeteilt werden.

Ist jetzt sicherlich keine Rechtsfrage, sondern eher auslegungssache, aber mich würde eure Meinung interessieren.

Gruß
Jeff

Hallo,

jeder hat den Verbrauch zu zahlen, der innerhalb seines Vertragszeitraumes entstanden ist. Es gilt das Mietverhältnis, nicht der Abrechnungszeitraum des Energieversorgers, allerdings war es wohl ratsam, dass bei einem Auszug die Zählerstände notiert worden sind. Sonst dürfte es ein Beweisproblem geben.

Grüsse Günter

angenommen wir haben einen Hauptmieter + einen Untermieter für
einen gewissen Zeitraum. 01/04 - 03/05. Die Stromabrechnung
kommt jeweils im November. Abrechnung 11/04 war +/- null, also
keine Nachzahlung.

ab 04/05 - 11/05 wohnen jetzt ZWEI Untermieter. Abrechnung
kommt 11/05, angenommen mal 300 Euro Nachzahlung.

Wer sollte jetzt was zahlen?

Jetzt gibt es zwei Seiten, die eine Seite sagt, ich zahle nur
das nach, für die Zeit die ich da gewohnt habe (8 Monate)

Die andere Seite sagt, vorher war die Abrechnung +/- null,
d.h. der Mehrverbrauch liegt an der zusätzlichen Person, also
muss das unter dem Hauptmieter + den zwei neuen Untermietern
1/3 aufgeteilt werden.

Ist jetzt sicherlich keine Rechtsfrage, sondern eher
auslegungssache, aber mich würde eure Meinung interessieren.

Gruß
Jeff

Hallo,

jeder hat den Verbrauch zu zahlen, der innerhalb seines
Vertragszeitraumes entstanden ist. Es gilt das Mietverhältnis,
nicht der Abrechnungszeitraum des Energieversorgers,
allerdings war es wohl ratsam, dass bei einem Auszug die
Zählerstände notiert worden sind. Sonst dürfte es ein
Beweisproblem geben.

Das ist halt der Punkt. Was ist wenn der Zähler nicht frei zugänglich ist?

Des weiteren wenn man den Stand nicht kennt, muß man dann von der Zeit ausgehen oder ist es auch möglich nach Personen zu rechnen oder ähnliches?

Gruß
Jeff