WG Alle Hauptmieter ziehen aus

Mal gesetzt den Fall zu einem Stichdatum ziehen - durch Zufall - alle fünf Hauptmieter aus einer WG aus. Bisher wurde es in der WG immer so geregelt, dass einzelne Hauptmieter durch neue Hauptmieter ersetzt wurden.

Muss die Vermieterin nun akzeptieren dass alle fünf Hauptmieter ersetzt werden? Oder kann sie auf Einhaltung von Kündigungsfrist bestehen (sodass alle zum Stichdatum gekündigt sind, aber in dem Zeitraum doppelt für alte/neue Wohnung zahlen müssen) bzw. die neuen Hauptmieter ablehnen?

Es wurde nichts nach §540 BGB vereinbart, Untermiete wurde vertraglich ausgeschlossen.

Alle Mieter kündigen zum gleichen Zeitpunkt? Wie kommt man auf den Gedanken, dass dann keine Kündigungsfrist einzuhalten wäre?

vnA

Alle vier wollen ja nicht kündigen, sondern wie bisher ihren Platz als Hauptmieter durchtauschen an einen Nachmieter - das wurde bei Auszug einzelner Hauptmieter seit Jahren so gehandhabt und vom Vermieter auch entsprechend unterschrieben.

wurde bei Auszug einzelner Hauptmieter seit Jahren so
gehandhabt und vom Vermieter auch entsprechend unterschrieben.

Daraus lässt sich aber natürlich kein irgendwie geartetes Gewohnheitsrecht konstruieren. Vielleicht einfach mal mit dem Vermieter verhandeln?

Gruß

Anwar

Die Vermieterin muss keinen eurer Nachmieter akzeptieren und leider müsst ihr auch die Kündigungsfrist einhalten. Außer natürlich ihr könnt euch gütig einigen. Ich habe schon in 3 WGs gewohnt. Da hieß es immer, dass man als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für alles haften muss. Wenn z.B Hauptmieter A und B nicht zahlen, musste Hauptmieter C die ganze Miete aufbringen. Ein Gewohnheitsrecht gibt es leider nicht, du wirst dich nicht darauf berufen können, dass eure Mitbewohner bisher einfach ausgewechselt worden sind. Am besten einigt ihr auch mit eurer Vermieterin, sonst schaut es für euch schlecht aus. Es gibt doch auch Anwälte, die für geringes Geld per Telefon oder Skype beraten, vielleicht könnt ihr euch da mehr Informationen holen.

Danke schonmal für eure Anmerkungen! Dass hier das Gewohnheitsrecht nicht greift, ist klar.

Der Vermieter ist den Mietern nicht gut genug bekannt um seine Reaktion zu schätzen. Es wird befürchtet dass der Vermieter die Chance nutzt und alle Mitglieder zum gesetzlichen Kündigungstermin drängt und damit Kosten für den doppelten Haushalt verursacht.

Daher wäre es für die 5 Hauptmieter das beste, 5 Nachmieter zu finden.

Ich habe es bisher als Laie so interpretiert:

  • Die Erteilung der Zustimmung liegt grundsätzlich im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter hat im Vertrag an 5 Personen vermietet dmait ist bekannt, dass ein Mitgliederwechsel durchaus vorkommen kann (WG).

Es gibt keine ausdrückliche Zustimmung zum Mieterwechsel im Vertrag. Solange die Anzahl 5 nicht überschritten wird und alle neuen Mieter zumutbar sind sollte das doch auch in Ordnung sein und der Vermieter dürfte dies nur mit entsprechenden Gründen verweigern, oder?

Solange die Anzahl 5 nicht überschritten wird und
alle neuen Mieter zumutbar sind sollte das doch :auch in Ordnung sein und der Vermieter dürfte dies :nur mit entsprechenden Gründen verweigern, oder?

Nein. Wenn alle fünf Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag sind, dann wird umgekehrt ein Schuh draus: Der Vermieter kann jeden Mieterwechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wenn der Vermieter bisherigen Vertragsänderungen (und um eine solche handelt es sich beim Mieterwechsel) zugestimmt hat, heißt das nicht, dass er das bei allen neuen Änderungen auch tun muss. Wenn die Mieter ausziehen wollen, bleibt ihnen letztendlich nur die gemeinsame Kündigung mit gestzlicher Frist.

Gruß,
Max