Hallo!
A,B und C beziehen gemeinsam 2008 eine Wohnung, sie sind voneinander unabhängig und demnach eine WG. Vermieter V schließt einen Mietvertrag, aus dem hervorgeht, dass A,B und C Hauptmieter sind und somit gesamtschuldnerisch für das Mietverhältnis haften. Vermieter V verlangt eine Mietsicherheit, weshalb B ein Sparbuch auf seinen Namen eröffnet. A, B, und C leisten zu gleichen Teilen die Mietsicherheit auf das Sparbuch des B, welcher allein eine Verpfändungserklärung mit dem V über dieses Sparbuch abschließt und aushändigt. A und C leisten ihren Teil gegenüber B in Bar und ohne schriftliche Empfangsbestätigung.
2011 kündigen A, B und C das Mietverhältnis. Bei der Wohnungsübergabe stellt der V verschiedene Mängel fest und gewährt eine Frist zur Ausbesserung durch die Mietparteien. C übernimmt im Wesentlichen die hierfür erforderlichen Auslagen, Kosten für Farbe und Ersetzung von beschädigten Dingen der Mietsache (Steckdosen u.ä.). A und B weigern sich an den Auslagen des C zu beteiligen. Aus diesem Grunde befürchtet der C, dass ihm B auch seinen in Bar geleisteten Anteil an der Mietsicherheit verweigert, zumal C auch keine Empfangsbestätigung durch den B hat.
Fragen:
1.1 A, B und C haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem V für Kosten aus dem Mietverhältnis. Leitet sich daraus auch ein Zahlungsanspruch des C gegenüber A und B wegen Kosten, die ihm aus dem Ausgleich der durch V beanstandeten Beschädigungen der Mietsache entstanden sind?
1.2. Kann der C einen Schuldtitel gegenüber A und B erwirken und so die Zahlung zu gleichen Teilen erwirken?
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Ist es dem C möglich, Rechnungen, aus denen Aufwendungen für die vertragsgemäße Übergabe der Mietsache hervorgehen dem V vorlegen, welche diese mit der Kautionssumme verrechnen?
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Darf der V auf der Pfändungsfreigabeerklärung vermerken, dass A, B und C zu gleichen Teilen Anspruch auf die Kautionssumme haben?
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Welche weiteren Möglichkeiten hätte C noch um einerseits seine Auslagen (Farbe u.ä.) und seine Einlagen (Mietkaution) zu bekommen?