WG-Auflösung

Liebe Wissende,

  1. mal angenommen eine WG verträgt sich nicht mehr und will sich auflösen: Drei Personen sind als Hauptmieter im Vertrag, zwei wollen ausziehen, eine Person will bleiben. - Hat die eine Person eine Chance, einen neuen Mietvertrag zu bekommen oder andere Personen in den Mietvertrag mit aufzunehmen oder ist dies allein von der Kulanz des Vermieters abhängig?
  2. Angenommen die WG hat Dinge gemeinsam angeschafft. Nun löst sie sich nach etwa anderthalb Jahren auf. - Gibt es irgendwelche „Richtlinien“ über den Wertverfall der gemeinsam angeschafften Gegenstände? - Wie kann man Dinge fair aufteilen, den Wert bestimmen, wenn doch nur einer jeweils den Gegenstand behalten kann?
  3. Und noch eine dumme Frage zum Schluss: wenn man drei Monate Kündigungsfrist hätte, zu wann könnte man denn dann korrekterweise kündigen?
    Vielen Dank für alle Tipps,
    Matuja

Hallöchen,

  1. mal angenommen eine WG verträgt sich nicht mehr und will
    sich auflösen: Drei Personen sind als Hauptmieter im Vertrag,
    zwei wollen ausziehen, eine Person will bleiben. - Hat die
    eine Person eine Chance, einen neuen Mietvertrag zu bekommen
    oder andere Personen in den Mietvertrag mit aufzunehmen oder
    ist dies allein von der Kulanz des Vermieters abhängig?

dafür haben wir die Abteilung Mietrecht.

  1. Angenommen die WG hat Dinge gemeinsam angeschafft. Nun löst
    sie sich nach etwa anderthalb Jahren auf. - Gibt es
    irgendwelche „Richtlinien“ über den Wertverfall der gemeinsam
    angeschafften Gegenstände? - Wie kann man Dinge fair
    aufteilen, den Wert bestimmen, wenn doch nur einer jeweils den
    Gegenstand behalten kann?

Ich frage mich immer, was Leute mit derartigen „Problemen“ vor Erfindung des Internets gemacht haben. Derartige Dinge gehören zu dem großen Rätsel, was wir Leben nennen, Unterabteilung „praktische Erfahrungen“. Von hier aus läßt sich eine gescheite Antwort schon mal gleich gar nicht geben. Handelt es sich dabei um eine Feder des letzten Dodo, Geschirrhandtücher von Kodi oder eine Schwarzpressung von einem geheimen Konzert der Beatles am Nikolaustag des Jahres 1980, auf dem Elvis Presley unter dem Namen John McSicknik der Dritte „We shall overcome“ gesungen hat?

Im Zweifel kann man sich natürlich bei Ebay einen Eindruck davon verschaffen, was der Krempel in etwa wert ist. Am einfachsten wäre allerdings, daß sich die Menschen, die jahrelang zusammen gewohnt haben, wie erwachsene Menschen aufführen und die Sachen schlicht und ergreifend einigermaßen fair nach Interesse, angenommenem Wert und Wahrscheinlichkeit des Erwerbs aufteilen.

  1. Und noch eine dumme Frage zum Schluss: wenn man drei Monate
    Kündigungsfrist hätte, zu wann könnte man denn dann
    korrekterweise kündigen?

Auch hier wieder der Hinweis auf die Rubrik Mietrecht.

Schönen Gruß,
Christian

Hi Christian,
Danke für den Hinweis auf das Mietrecht-Brett, ich habe es doch tatsächlich übersehen…
SORRY!!!

Angenommen die WG hat Dinge gemeinsam angeschafft. Nun löst
sie sich nach etwa anderthalb Jahren auf. - Gibt es
irgendwelche „Richtlinien“ über den Wertverfall der gemeinsam
angeschafften Gegenstände? - Wie kann man Dinge fair
aufteilen, den Wert bestimmen, wenn doch nur einer jeweils den
Gegenstand behalten kann?

Ich frage mich immer, was Leute mit derartigen „Problemen“ vor
Erfindung des Internets gemacht haben. Derartige Dinge gehören
zu dem großen Rätsel, was wir Leben nennen, Unterabteilung
„praktische Erfahrungen“. (…)

Natürlich kann man sich einigen, aber dabei hilft es doch wohl den „Wert“ und die „Abwohnung“ gewisser Gegenstände (Waschmaschine, ISDN-Anlage, Regale etc.) zu kennen. - Im Übrigen halte ich Personen, die hier fragen, nicht für abhängig vom Internet. Eine Lösung gibt es immer. - Aber wozu ist denn so ein Forum da, wenn man da keine Fragen stellen darf, weil man dann gleich als „unsozial“ oder unfähig, Konflikte zu lösen eingestuft wird???!!!

Im Zweifel kann man sich natürlich bei Ebay einen Eindruck
davon verschaffen, was der Krempel in etwa wert ist.

Danke für den Tipp, immerhin was.

Am einfachsten wäre allerdings, daß sich die Menschen, die
jahrelang zusammen gewohnt haben, wie erwachsene Menschen
aufführen und die Sachen schlicht und ergreifend einigermaßen
fair nach Interesse, angenommenem Wert und Wahrscheinlichkeit
des Erwerbs aufteilen.

Ja, genau. Geht aber nicht immer so wie man sich das wünscht. Darum fragte ich nach Anhaltspunkten für einen ANGENOMMENEN WERT. Denn vielleicht haben die beteiligten Personen darüber unterschiedliche Vorstellungen?

Woher weißt Du, dass die Menschen jahrelang zusammengewohnt haben?

  • Und außerdem ist es manchmal möglich, dass eine Partei gar nicht gewillt ist, sich friedlich zu trennen.
    Die andere Partei hat schon des öfteren höhere Verluste „um des lieben Frieden willens“ in Kauf genommen, ist das dann „erwachsen“?

Verzeihung nochmal, dass ich im falschen Brett gelandet bin!!!

Gruß,
Matuja

Hallo nochmal,

Danke für den Hinweis auf das Mietrecht-Brett, ich habe es
doch tatsächlich übersehen…
SORRY!!!

macht ja nix.

Natürlich kann man sich einigen, aber dabei hilft es doch wohl
den „Wert“ und die „Abwohnung“ gewisser Gegenstände
(Waschmaschine, ISDN-Anlage, Regale etc.) zu kennen. - Im
Übrigen halte ich Personen, die hier fragen, nicht für
abhängig vom Internet. Eine Lösung gibt es immer. - Aber wozu
ist denn so ein Forum da, wenn man da keine Fragen stellen
darf, weil man dann gleich als „unsozial“ oder unfähig,
Konflikte zu lösen eingestuft wird???!!!

Ich habe Dich weder als Internet-abhöngig, noch als unsozial nich als unfähig eingestuft, Probleme zu lösen. Mein Ansatz war mehr, daß die Fähigkeit, selbst Lösungen auszuarbeiten rapide nachläßt. PC Problem? Internet fragen und nicht selbst die Software-Hilfe konsultieren. Nachbar ist laut? Anwalt anrufen. Jemand parkt falsch? Ordnungsamt anrufen. Die Kommunikation unter den Menschen läßt spürbar nach und auch die Fähigkeit, selbständig Probleme zu lösen.

Ja, genau. Geht aber nicht immer so wie man sich das wünscht.
Darum fragte ich nach Anhaltspunkten für einen ANGENOMMENEN
WERT. Denn vielleicht haben die beteiligten Personen darüber
unterschiedliche Vorstellungen?

Ich bekomme bei einem Kollegen hautnah mit, wie man sich seit bald 20 Jahren wegen einer Erbschaft fetzt, die aus nicht mehr als wertlosen Bildern besteht. Da gibt es auch verschiedene Vorstellungen, wie die Sammlung aufzuteilen ist. Auf den Gedanken, das Problem via Internet zu lösen, kam da bisher niemand. Die Probleme, die man nicht alleine löst, werden immer trivialer.

Woher weißt Du, dass die Menschen jahrelang zusammengewohnt
haben?

Von dieser Formulierung:
„Nun löst sie sich nach etwa anderthalb Jahren auf.“

  • Und außerdem ist es manchmal möglich, dass eine Partei gar
    nicht gewillt ist, sich friedlich zu trennen.
    Die andere Partei hat schon des öfteren höhere Verluste „um
    des lieben Frieden willens“ in Kauf genommen, ist das dann
    „erwachsen“?

Kann ich nicht beurteilen, aber das Anspruchsdenken, daß es zu allem und jedem Urteile und Paragraphen geben muß, bestürzt mich. Inzwischen landen schon Streitigkeiten bzgl. Taschengeld zwischen Kind und Eltern vor Gerichten. Absurd!

Verzeihung nochmal, dass ich im falschen Brett gelandet bin!!!

Macht ja nix.

Gruß,
Christian

Vorschlag Wertermittlung
Hallo Matuja,

Ja, genau. Geht aber nicht immer so wie man sich das wünscht.
Darum fragte ich nach Anhaltspunkten für einen ANGENOMMENEN
WERT. Denn vielleicht haben die beteiligten Personen darüber
unterschiedliche Vorstellungen?

Woher weißt Du, dass die Menschen jahrelang zusammengewohnt
haben?

  • Und außerdem ist es manchmal möglich, dass eine Partei gar
    nicht gewillt ist, sich friedlich zu trennen.
    Die andere Partei hat schon des öfteren höhere Verluste „um
    des lieben Frieden willens“ in Kauf genommen, ist das dann
    „erwachsen“?

Wenn zwei Menschen einen Gegenstand haben möchten, kann man die Wertermittlung rel. einfach betreiben:
einer setzt einen Preis fest, der andere entscheidet, ob er diesen Preis zahlt oder der eine.
Wenn es nur eine Person Interesse an dem Gegenstand hat, dann gibt diese den Preis an und die Gegenseite entscheidet, ob zu diesem Preis das Teil zum Trödel oder an den Interessenten geht.
Abschliessend wird das so erwirtschaftete Geld durch die Zahl der WG-Genossen geteilt.
Der Vorteil besteht darin, dass niemand über die erzielten Preise mosern kann, denn jeder kann die Teile zu einem höheren preis übernehmen. Die Niedrigpreisfraktion dagegen kann ja zu dem von ihnen genannten Preis die Sachen ersatzbeschaffen.

Ciao maxet.

Hallo Maxet!

Eine richtig gute Idee! Danke! - So ähnlich kenne ichs eigentlich aus meiner Kinderzeit: einer teilt, der andere sucht aus. - Aber auf diesen Transfer ist bisher keiner von uns gekommen! Toll, danke!!!

Gruß, Matuja

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