Wg Auskunft in einem Erbstreit...?

Hallo,

angenommen es geht um einen Erbstreit. Daraufhin wir zu einer zu einer Auskunft vor Gericht geladen. Was „passiert“ bei einer solchen Auskunfts Anhörung? Sind dort auch die Anwälte /Zeugen dabei?
Sollte jemand damiit schon Erfahrungen haben, bin ich für Hinweise worauf zu achten ist dankbar…

Viele Grüße Mompa

Es geht sicher um eine Vorladung als Zeuge zu einem Zivilprozeß. In einem solchen gibt es 2 Parteien, den Kläger und den Begklagten bzw. jeweils in Mehrzahl. Jeder kann sich durch Anwälte vertreten lassen. Diese sind mit Sicherheit dabei, wenn es um die Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung) geht, denn diese ist der wichtigste Teil des Prozesses!! Geht diese für eine Partei schief (wenn ihre Behauptungen nicht von Zeugen oder Urkunden bestätigt werden), ist der Ausgang des Prozesses vorprogrammiert. Andere Zeugen dürfen bis zu ihrer Vernehmung nicht als Zuhörer teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.422 Tagen 1.704 mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)