WG-Auszug - Wände streichen?

Hallo,

angenommen Anna möchte aus ihrem WG-Zimmer in einer 2-er WG ausziehen, dass sie vor etwas über einem Jahr - von der Vormieterin frisch gestrichen - bezogen hat. Anna ist Raucherin, die Wände sehen jedoch noch gut aus; keine Bohrlöcher, Flecken usw. Anna findet, dass die Wände in einem guten, durchaus weitervermietbaren Zustand sind.

Ihr Mitbewohner Bernd hat den Hauptmietvertrag und ist somit Annas Vermieter. Bernd besteht aus Prinzip darauf, dass Anna das Zimmer bei Ihrem Auszug weiß streicht, da sie ja auch in ein frisch gestrichenes Zimmer gezogen sei damals.

Einwände von Anna, dass die Nachmieterin das Zimmer auch in ungestrichenem Zustand nimmt, weist Bernd mit obiger Begründung zurück.

Kann Bernd auf eine Renovierung bestehen?

Hallo,

hola nine,

angenommen Anna möchte aus ihrem WG-Zimmer in einer 2-er WG
ausziehen, dass sie vor etwas über einem Jahr - von der
Vormieterin frisch gestrichen - bezogen hat. Anna ist
Raucherin, die Wände sehen jedoch noch gut aus; keine
Bohrlöcher, Flecken usw. Anna findet, dass die Wände in einem
guten, durchaus weitervermietbaren Zustand sind.

was anna findet, ist erstmal unerheblich, denn „finden“ ist ansichtssache, und jemand anderes kann mit gleichem fug und recht anderes finden.
keine bohrlöcher etc. ist schön - aber 9monate im zimmer als raucherin? da bleibt immer was hängen!

Ihr Mitbewohner Bernd hat den Hauptmietvertrag und ist somit
Annas Vermieter. Bernd besteht aus Prinzip darauf, dass Anna
das Zimmer bei Ihrem Auszug weiß streicht, da sie ja auch in
ein frisch gestrichenes Zimmer gezogen sei damals.

also ein untermietverhältnis. gibt´s dazu einen vertrag (schriftlich)? wenn ja, was steht da drin über die übergabe der mietsache bei beendigung des mietverhältnisses? das ist erstmal maßgeblich.
wenn nix vorhanden, gilt grundsätzlich immer noch und nach wie vor: wie übernommen, so zu übergeben.

Einwände von Anna, dass die Nachmieterin das Zimmer auch in
ungestrichenem Zustand nimmt, weist Bernd mit obiger
Begründung zurück.

das liegt im ermessen des vermieters, hier also bernd. der vermieter muß keinen nachmieter akzeptieren, er kann es. und er muß auch nicht auf ein „ich übernehme das so, wie es ist“ eingehen, er kann es.

Kann Bernd auf eine Renovierung bestehen?

fazit: wohl ja. wenn bernd nicht mit sich reden läßt und ihm auch ein protokoll, vertrag o.ä. nicht reicht, in dem der nachmieter bestätigt, daß er blablabla, dann muß wohl gestrichen werden.

naja, ein zimmer in weiß - das ist doch schnell gemacht, oder? bevor ich mich da herumstreite…

saludos, borito

Hi,

kommt drauf an, was Bernd und Anna rechtsgültig in ihrem Mietvertrag vereinbart haben.

Aus Prinzip jedenfalls kann Bernd auf gar nix bestehen, nur aus bestehendem Vertrag.

Gruß
Nita

Hola Borito und vielen Dank für Deine rasche Antwort!

Ich glaube, Anna fände es einfach albern, ein ‚gut‘ gestrichenes Zimmer nochmal zu streichen, nur weil es Bernd ums Prinzip geht. Anna kennt das wohl aus ihrer umfangreichen WG-Erfahrungung auch eher anders; nämlich dass man gemeinschaftlich unkomplizierte und für alle gute Lösungen findet.

Aber wenn Bernd darauf bestünde, dann würde Anna wohl streichen.

=)

Vielen Dank!

Wie sähe es in solch einem Fall mit den gemeinschaftlich genutzten Räumen aus?

Was wäre, wenn Anna und Bernd gemeinsam Bohrungen im Flur und in der Küche vorgenommen hätten, um Regale anzubringen und Anna diese Regale jetzt mitnäme? Würde es da reichen, wenn Anna die Bohrlöcher zuspachtelt oder müsste übergestrichen werden? Wenn ja, von wem? Von Anna und Bernd gemeinsam?

Im Vertrag haben Anna und Bernd vereinbart, dass die Mietsache ‚weiß gestrichen‘ zurückzugeben ist.

Weiß gestrichen ist das Zimmer ja noch…