WG - Auszug

Hallo Forum !

Eine WG mit einem von allen unterschriebenen Mietvertrag
wird von einem Teilnehmer verlassen, oder er/sie stirbt gar.

Muss darüber der Vermieter unterrichtet werden ?
Obwohl die komplette Miete natürlich weiterhin gezahlt wird …

Oder kann der Vermieter einen völlig neuen Mietvertrag einfordern,
ggf zu anderen ungünstigeren Bedingungen ?

Danke fürs Lesen und Antworten !
Pit

an der Gültigkeit und Miethöhe ändert sich durch den Auszug nichts.

Das ausgezogene WG-Mitglied haftet weiterhin mit den verbliebenen WG-Mitglieder für den Mietzins.
Nur das „jetzt woanders wohnen“ entbindet das ausgezogene WG-Mitglied nicht von dieser Verpflichtung gegenüber dem Vermieter - sofern der Vermieter das ausgezogenen WG-Mitglied nicht explizit aus dem Vertrag entlässt.
Als verbliebe WG-Bewohner haben Sie nicht die Möglichkeit den/die „Ausgezogene(n)“ aus dessen/deren gesamtschuldnerischen Haftung für den Mietzins zu entlassen - das allein ist Sache des Vermieters.

Zweckmässigerweise sollte der bestehende Mietvertrag einvernehmlich mit dem Vermieter um eine sog. Eintrittsklausel ergänzt werden, woran auch der (kooperative) Vermieter ein Interesse haben dürfte.

Vielen Dank - erschöpfende Antwort.