WG - Duschmarkenautomat

Hallo,

folgenden kuriosen Fall angenommen:

Ein Vermieter hat ein Haus mit mehreren Einzelzimmern, die jeweils über ein Waschbecken verfügen, getrennt (z.B. an Studenten) vermietet. Daneben erlaubt der Mietvertrag die Nutzung von Dusche und Küche im Haus. Eine Toilette ist im Haus ebenfalls verfügbar, wird im Mietvertrag aber nicht explizit aufgeführt.

Nehmen wir weiterhin an, dass die Nutzung der Dusche (mit Heißwasser) nur gegen Einwurf einer 1-DM-Münze in einen Automaten möglich ist. Die DM-Stücke erhält der jeweilige Mieter in Bar beim Vermieter gegen Barzahlung in EUR, allerdings nur ohne (!) Quittung.

Nehmen wir weiterhin an, dass der Vermieter bei der jährlichen NK-Abrechnung die Duschmarken nicht bereit ist mit in die Berechnung einfließen zu lassen. D.h. weder gegen den Strom-/ Wasserverbrauch im Haushalt gegenzurechnen noch gesondert als Posten aufzuführen. Begründung: keine Quittung (!)

Wie wäre in einem solchen Fall die Rechtslage? Welche Vorgehensweise der Vermieter wäre sinnvoll? Wäre rückwirkend etwas zu machen?

Für konstruktive Informationen wäre ich sehr dankbar.

Marcel

Sehr kurios.

Wie ist denn die Miete vereinbart ?
(nicht die Hoehe, sondern was ist in der Miete drin ?)

Welche weiteren Kosten fliessen in die NK-Abrechnung mit ein ?
Wie wird die NK-Abrechnung erstellt ?
Von wem ?

Gruss
G

Sehr kurios.

Wie ist denn die Miete vereinbart ?

–> Miete incl. Heizung

(nicht die Hoehe, sondern was ist in der Miete drin ?)

Welche weiteren Kosten fliessen in die NK-Abrechnung mit ein ?

–> neben Gebäudeversicherung etc. fließen anteilige Kosten für Wasserberbrauch (je Mieter 1/7) der Gesamtkosten ohne Abzug in die NK-Abrechnung ein. Strom wird für Gemeinschaftsräume pauschal (Küche, Dusche, Toilette, Flur) abgerechnet. Daneben hat jedes Zimmer einen eigenen Stromzähler.
Zudem wird eine Außensteckdose durch den Vermieter zum Rasen mähen genutzt, obwohl den Mietern eine Gartennutzung untersagt ist. Zusätzlich wird täglich der Keller durch die Vermieter genutzt (= Strom für Licht).

Wie wird die NK-Abrechnung erstellt ?
Von wem ?

–> NK-Abrechnug erstellt Vermieter. Die Rechnungen lässt der Vermieter nicht einsehen. Stattdessen macht er nur eine grobe Aufstellung ohne Prüfmöglichkeiten für die Mieter. Auch nach Anfrage wird eine detaillierte Prüfung untersagt.

Der Fall lässt sich noch weiter ausbauen, würde dann aber den Rahmen dieses Topics sprengen…

Gruss
G

Danke und Gruss!
Marcel

Hi Marcel,

verstehe ich das also richtig, dass in den NK die (alle) vom Mieter verursachten Wasserkosten - pauschal - abgerechnet werden UND in dem Fall noch extra fuer die Dusche bezahlt werden muss ?
(was wuerde der Vermieter machen, wenn die Mieter nicht mehr duschten und es ein Fall fuer das Ordnungsamt wird ?)

Bzgl NK-Abrechnung:
Wuerde ich mich weigern, eine Zahlung zu leisten, wenn es keine detaillierte Aufstellung gibt (oder die Zahlung eindeutig nachvollziehbar nur unter Vorbehalt machen). Es ist gesetzlich geregelt, dass a) Einsicht ermoeglicht werden muss und b) das auch nachvollziehbar sein muss (Abrechnungsbelege etc). Mein Tipp: mind. 3 Monate vor der naechsten NK-Abrechnung in den Mieterschutzbund eintreten und dann mit dem Wisch zu den Fachleuten gehen.

Leider hat es sich in Deutschland immer noch nicht rumgesprochen, dass Vermietung eine Dienstleistung ist… :wink:

Hallo,

Ein Vermieter hat ein Haus mit mehreren Einzelzimmern, die
jeweils über ein Waschbecken verfügen, getrennt (z.B. an
Studenten) vermietet. Daneben erlaubt der Mietvertrag die
Nutzung von Dusche und Küche im Haus. Eine Toilette ist im
Haus ebenfalls verfügbar, wird im Mietvertrag aber nicht
explizit aufgeführt.

Nehmen wir weiterhin an, dass die Nutzung der Dusche (mit
Heißwasser) nur gegen Einwurf einer 1-DM-Münze in einen
Automaten möglich ist. Die DM-Stücke erhält der jeweilige
Mieter in Bar beim Vermieter gegen Barzahlung in EUR,
allerdings nur ohne (!) Quittung.

Der VM muss die eingehenden Gelder quittieren. Sie sind Bestandteil seiner Steuererklärung bei den Einnahmen.

Nehmen wir weiterhin an, dass der Vermieter bei der jährlichen
NK-Abrechnung die Duschmarken nicht bereit ist mit in die
Berechnung einfließen zu lassen. D.h. weder gegen den Strom-/
Wasserverbrauch im Haushalt gegenzurechnen noch gesondert als
Posten aufzuführen. Begründung: keine Quittung (!)

Wie wäre in einem solchen Fall die Rechtslage? Welche
Vorgehensweise der Vermieter wäre sinnvoll? Wäre rückwirkend
etwas zu machen?

Der VM muss zur korrekten Abrechnung aufgefordert werden. Sofern pauschale Kosten vereinbart sind, muss er allerdings nicht abrechnen. Setzt Euch mit einem Mitarbeiter eines Mietervereins mal zusammen und klärt, ob man nicht einen Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes um Auskunft über die Beleg bitten soll. Keine Sorge, ihr bekommt keine Auskunft aber aller Wahrscheinlichkeit nach kommt das Finanzamt zum VM.

Für konkrete Hinweise müsste man den genauen Inhalt der Verträge kennen.

Grüsse Günter

Hi Gandalf,

Hi Marcel,

verstehe ich das also richtig, dass in den NK die (alle) vom
Mieter verursachten Wasserkosten - pauschal - abgerechnet
werden UND in dem Fall noch extra fuer die Dusche bezahlt
werden muss ?

JA, das stimmt… leider!

(was wuerde der Vermieter machen, wenn die Mieter nicht mehr
duschten und es ein Fall fuer das Ordnungsamt wird ?)

keine Ahnung, aber die 7 Mieter würden sich eher unwohl fühlen, wenn sie eine längere Zeit nicht duschen… Hygiene ist doch sicherlich ein Grundbedürfnis, oder?

Bzgl NK-Abrechnung:
Wuerde ich mich weigern, eine Zahlung zu leisten, wenn es
keine detaillierte Aufstellung gibt (oder die Zahlung
eindeutig nachvollziehbar nur unter Vorbehalt machen). Es ist
gesetzlich geregelt, dass a) Einsicht ermoeglicht werden muss
und b) das auch nachvollziehbar sein muss (Abrechnungsbelege
etc). Mein Tipp: mind. 3 Monate vor der naechsten
NK-Abrechnung in den Mieterschutzbund eintreten und dann mit
dem Wisch zu den Fachleuten gehen.

ja, die Überlegung ist bei den Vermietern auch schon angestellt worden. Ist wahrscheinlich der sinnvollste Schritt.

Leider hat es sich in Deutschland immer noch nicht
rumgesprochen, dass Vermietung eine Dienstleistung ist… :wink:

Tja, traurig aber wahr. Wie gesagt, läuft daneben ja auch noch alles in Bar. Eine BAföG-Bescheinigung z.B. wird seitens Vermieter nur ohne Duschmarken herausgegeben. Dahingehend wollte ich ohnehin noch einmal beim Amt nachfragen, ob ich Duschmarken pauschal ansetzten kann, da ich ja keine Bescheinigung erhalte. Das dürfte dann wahrscheinlich auch größere Kreise ziehen.

Danke schön
Marcel

Hallo,

Ein Vermieter hat ein Haus mit mehreren Einzelzimmern, die
jeweils über ein Waschbecken verfügen, getrennt (z.B. an
Studenten) vermietet. Daneben erlaubt der Mietvertrag die
Nutzung von Dusche und Küche im Haus. Eine Toilette ist im
Haus ebenfalls verfügbar, wird im Mietvertrag aber nicht
explizit aufgeführt.

Nehmen wir weiterhin an, dass die Nutzung der Dusche (mit
Heißwasser) nur gegen Einwurf einer 1-DM-Münze in einen
Automaten möglich ist. Die DM-Stücke erhält der jeweilige
Mieter in Bar beim Vermieter gegen Barzahlung in EUR,
allerdings nur ohne (!) Quittung.

Der VM muss die eingehenden Gelder quittieren. Sie sind
Bestandteil seiner Steuererklärung bei den Einnahmen.

Haben die Mieter auch drauf bestanden, allerdings ohne erfolg. Da muss dann wohl mal ein Rechtsanwalt gefragt werden.

Nehmen wir weiterhin an, dass der Vermieter bei der jährlichen
NK-Abrechnung die Duschmarken nicht bereit ist mit in die
Berechnung einfließen zu lassen. D.h. weder gegen den Strom-/
Wasserverbrauch im Haushalt gegenzurechnen noch gesondert als
Posten aufzuführen. Begründung: keine Quittung (!)

Wie wäre in einem solchen Fall die Rechtslage? Welche
Vorgehensweise der Vermieter wäre sinnvoll? Wäre rückwirkend
etwas zu machen?

Der VM muss zur korrekten Abrechnung aufgefordert werden.
Sofern pauschale Kosten vereinbart sind, muss er allerdings
nicht abrechnen. Setzt Euch mit einem Mitarbeiter eines
Mietervereins mal zusammen und klärt, ob man nicht einen
Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes um Auskunft über die
Beleg bitten soll. Keine Sorge, ihr bekommt keine Auskunft
aber aller Wahrscheinlichkeit nach kommt das Finanzamt zum VM.

Für konkrete Hinweise müsste man den genauen Inhalt der
Verträge kennen.

Auf dem Mietvertrag steht 100 EUR Miete inkl Heizung + 25 EUR NK. Allerdings hat der Vermieter die NK mittlerweile auf 32 EUR herhöht, aber auf Drängen der Mieter nur widerwillig eine Auflistung erstellt, die nicht durch die Mieter kontrolliert werden konnten (keine bzw. nur vereinzelte Rechnungen). Begründet wurde die NK-Erhöhung mit gestiegenen Strom- und Gaskosten.
Gas wird allerdings nur für die Heizung verbraucht, da Warmwasser über Elektro-Boiler erzeugt wird. Da fragen sich die Mieter, ob die NK-Anpassung wegen gestiegener Gaspreise erlaubt ist. Schließlich ist die Miete (100 EUR) ja inkl. Heizung.
Ein Wort 25 EUR NK „pauschal“ ist nicht explizit in der Miete aufgeführt. Allerdings müssten dann doch die NK anteilig durch die Duschmarken bezahlt werden.

Grüsse Günter

Gruss und Danke
Marcel

Hallo Marcel,

bei mir entsteht der Eindruck, dass der VM sich hier auf ein gewagtes Spielchen eingelassen hat (so nach dem Motto: Solange sich keiner beschwert, wird’s schon passen).

Der Hinweis von Guenter ist sehr gut:
Wendet Euch an den Mieterbund & lasst mal beim Finanzamt nachfragen. :smile:

Gruss
G

P.S. Eine Erhoehung der NK mit der Begruendung der gestiegenen Gaskosten, wenn Gas nur fuer die Heizung benutzt wird - diese aber mit in der Miete drin ist (steht so im Vertrag ?) erscheint mir nicht rechtens. Kommt drauf an, wie lange der Zustand nun schon anhaelt. Tipp fuer die Zukunft: Bei unklaren Sachverhalten (erhoehte) Zahlungen nur unter Vorbehalt taetigen - das sollte auf der Ueberweisung stehen & separat nochmal, mit Begruendung (z.B. der Mieter zweifelt die Rechtmaessigkeit der Erhoehung an aus dem und dem Grund) schriftlich an den VM gehen.

Hört sich gut an! Allerdings ist das mit der Überweisung so eine Sache. Der VM besteht auf Barzahlung! Allerdings wird diese (ausser für die Duschmarken) „sogar“ quittiert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]