WG - gemeinsamer Mietvertrag

Hallo,
ich habe mit meiner Mitbewohnerin einen gemeinsamen Mietvertrag, wir wohnen in einer Wohnzweckgemeinschaft, ich wohne schon länger in dieser 2 er WG.

Als sie einzog, haben wir mündlich vereinbart, da sie um einiges jünger ist als ich, dass wenn es zwischen uns beiden nicht klappt sie ausziehen wird.

Sie hat dem zugestimmt, leider habe ich es nicht schriftlich.

Nun läuft es total schlecht in unserer WG, und ich möchte, das sie geht, weil wir das so vereinbart haben.

Sie weigert sich.

Habe ich irgendeine Handhabe?
Wie kann ich jetzt vorgehen?

Vielen Dank für Informationen oder Tipps.

Claudia

Hinweis

Dein Artikel wird gelöscht, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt. Bitte
stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur
abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte dürfen
aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.

Missverständlich.

Was denn nun, gemeinsamer Mietvertrag mit dem Vermieter = dann kann man auch keinen rauswerfen oder einzeln kündigen !
Ginge alles nur gemeinsam und einvernehmlich.

Normal wäre, es gibt 1 Hauptmieter, der hat den Vertrag mit Vermieter. Nur er steht im Mietvertrag drin.
Sein Untermieter hat (wie der Name sagt) einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter.

Der kann auch gekündigt werden. Da muss der Untermieter nicht zustimmen. Und man muss auch nichts begründen, hier ist ausdrücklich dem Hauptmieter zugestanden, es reicht wenn er zukünftig allein dort wohnen will.
Untermieter muss mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

MfG
duck313

Wer hat einen Vertrag mit dem Vermieter? Das geht nicht ganz klar hervor, da S ja schon länger in der Wohnung wohnte.

grüße
lipoi

wi komm ich in meinen Artikel rein…sry die Frage aber ich habs probiert…

Verändern geht nicht mehr, auch wenn es so aussieht.

entweder gleich neu Fragen, denn die Frage wird zeitnah verschwinden (da in der Ich-Form, siehe unten) oder in den Kommentaren weitere Details und/oder Nachfragern schreiben.

:Dein Artikel wird gelöscht, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt. Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden

grüße
lipi.

Hallo,
also irgendwie bekomm ich es nicht gelöscht.
Es gibt da einen Fall, der is folgender Maßen.

Person A hat zuerst einen gemeinsamen Mietvertrag mit Person B.
Person B zieht aus. Person C zieht dafür ein. Und hat nun einen gemeinsamen Mietvertrag in einer WG mit Person C.
Person C verspricht vor der Vertragsübernahme Person A, dass wenn es nicht klappt und es zu Streitigkeiten kommt, sie ausziehen wird, weil Person A schon länger darin wohnt.

Nun weigert sich Person C auszuziehen, und hält sich nicht an die mündliche Abmachung.

Hat Person A irgendwelche Rechte, weil sie länger da wohnt, oder weil es eine münliche Abmachung gab?

Ich hoffe das ist korrekt formuliert, man kann diesen Text gerne gegen den Anfangstext ersetzen.

Danke

C

Also normalerweise sagt man, dass ein mündlicher Vertrag ebenso bindend ist. Das Problem ist eben immer, die Beweispflicht :wink: gab es Zeugen?

meinst Du etwa, es ist nun verständlicher ?

ich weiß immer noch nicht ob man einen „normalen“ Untermietvertrag mit der C hat. Wenn ja, dann gäbe es keine Problem, es dauert halt die normale Kündigungsfrist, dann ist C draußen.

Selbst wenn A und B einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter hatten, so kann doch B nicht einfach ausziehen und man ersetzt ihn einfach durch C.

Es sei denn der Vermieter stimmt dem zu.

Und dann steht man genauso schlau da wie vorher. A und C hätten einen gemeinsamen Mietvertrag. Niemand kann den anderen kündigen oder raussetzen. Es geht alles nur zusammen.

Die mündlichen Abmachungen sind praktisch wertlos, weil man sie nicht beweisen kann, sie womöglich sogar unwirksam wären.

Hallo,

sag’ mir bitte, ob das richtig so ist:

A und B haben als Hauptmieter beide einen Vertrag mit Vermieter X.
B zieht aus (der Vermieter entlässt ihn offenbar freundlicherweise alleine aus dem Vertrag, was er nicht muß) und an Stelle von B kommt C.
Nun haben A und C als Hauptmieter beide einen Vertrag mit Vermitere X.
Stimmt das so weit?

Grüße
Mau

Ja. Mau das stimmt!

A+C haben einen gemeinsamen Mietvertrag.

Der Vermieter war damit einverstanden, dass B paraktisch alles auf C überträgt

Im Mietvetrag stehen A+C + Vermieter X

meinst Du etwa, es ist nun verständlicher ?

also sory ich bin hier, weil ich mich in dem Gebiet nicht auskenne, und ich eh schon Schwierigkeiten habe, deswegen, bringen solche Sätze mir gar nix, weil ich nicht aus bösem Willen mich „doof“ anstelle…

Wenn es Dich nervt, musst Du das Thema nicht weiterbearbeiten…

Leider gibt es keine Zeugen, es wird aber von der anderen Partei nicht komplett geleugnet,

C meint nur, dass sie ja sich nix „zu schulden“ kommen hat lassen und es deswegen nicht auszieht.

Dabei geht es gar nicht um Schuld…es klappt leider nicht, das kommt in vielen WGs vor.

Und A wohnt schon länger drin, und A hat sich auch bestätigen lassen von C VOR schliessung des Vertrages, dass wenn es zw. A und C nicht klappt,( z.B. der Altersunterschied ist sehr gross), C gehn muss, weil A schon länger drin wohnt.
C stimmte damit überein. :disappointed:

Hallo Senora,

dann ist es leider so, dass beide Mieter, A und C jeweils gleiche Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter haben.
Wenn C gegenüber dem Vermieter nicht kündigen will, dann muss er nicht.
Wenn diese individuelle Absprache nirgends beweisbar festgehalten wurde sieht’s mau aus…
Was sagt denn der Vermieter dazu? Würde er denn A als Zeuge zur Verfügung stehen, falls das anwaltlich oder gerichtlich geklärt werden würde?

Grüße
Mau

Haben du und deine Freundin einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen, kann kann sie nur mit ihrer und der Zustimung des Vermieters daraus entlassen werden oder zu einer gemeinsame Kündigung aufgefordert werden, deren Zustimmung durch Gerichtsbeschluss zu ersetzen wäre.

Meint: Mindestens drei Monate hat sie dort Mieterrecht und ich wage zu bezweifeln, dass eine selbst bezeugte oder gar schriftliche Vereinbarung, wonach sie ausziehen müsste „wenn es zwischen euch nicht klappt“, nicht sittenwidrig und damit nichtig wäre.

G imager

Hallo
C ist nicht meine Freundin, es ist einfach eine Wohngemeinschaft.

Meint: Mindestens drei Monate hat sie dort Mieterrecht und ich wage zu bezweifeln, dass eine selbst bezeugte oder gar schriftliche Vereinbarung, wonach sie ausziehen müsste „wenn es zwischen euch nicht klappt“, nicht sittenwidrig und damit nichtig wäre.

Das bedeutet Person A, (stellvertretend für meien Postion) hätte keine chance, sich von person C zu trennen, also keine Handhabe, weil es nur eine mündlcihe vereinbarung gab und diese nichtig ist???

Gruss