WG: Gemeinschaftliche Haftung für Schäden Dritter?

X und Y bewohnen eine Wohnung als WG und sind beide gleichberechtigte Mieter. In der Wohnung steht ein Waschautomat, der durch Ablöse der vorherigen Mieter jeweils hälftig X und Y gehört.
X hat den Waschautomaten noch nie benutzt da er seine Wäsche auswärtig wäscht.
Y nutzt den Waschautomaten regelmäßig.

Nun trete durch den Waschautomaten ein Wasserschaden auf, der Schäden an der Wohnung sowie Schäden an der darunter liegenden Wohnung und deren Einrichtung verursacht.

Wer ist schadensersatzpflichtig: Y oder beide gemeinschuldnerisch?

Variation: Y lässt sich ein Bad ein und verlässt dann ungeplant die Wohnung ohne das Wasser abzustellen. X ist nicht in der Wohnung. Durch überlaufendes Wasser entsteht das obige Schadensszenario.

Wer ist jetzt schadensersatzpflichtig: Y oder beide gesamtschuldnerisch?

Vielen Dank für euer Urteil

Hallo.

Dem Vermieter gegenüber haften sie gesamtschuldnerisch.
Im Innenverhältnis haftet der Verursacher dem Mitmieter gegenüber.

Hallo,

es haftet der, der den Schaden verursacht hat.

Da es als fahrlässig gilt, eine Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen zu lassen (eine Meinung die ich nicht teile), ist derjenige der die Waschmaschine eingeschaltet hat (bzw. das Bad überlaufen lassen hat) für den Schaden verantwortlich.

Allerdings ist so etwas ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung eine der ganz wenigen Versicherungen, die ein unbedingtes Must-Have sind.

Der Vermieter könnte falls kein Schuldiger vortritt die Mieter Gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen.

Grüße
Lumpi

Hallo.

Dem Vermieter gegenüber haften sie gesamtschuldnerisch.
Im Innenverhältnis haftet der Verursacher dem Mitmieter
gegenüber.

Und gegenüber dem Nachbarn, bzw dem Besitzer der darunter liegenden Wohnung?